Verfahrensrichter Eduard Strauss übt in seinem Bericht für den BVT-Untersuchungsausschusses massive Kritik an der Justiz und am früheren Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber. Strauss wirft der rechten Hand von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Ministerium nicht nur eine deutliche Überschreitung seiner Befugnisse vor, sondern de facto auch eine falsche Aussage im Ausschuss.
Goldgruber hatte im Ausschuss zuerst dementiert, im Verfassungsschutz nachgefragt zu haben, wo verdeckte Ermittler gegen Rechtsextreme im Einsatz waren. Später verweigerte er bei dieser Frage die Aussage. Strauss geht aufgrund der vorliegenden Unterlagen aber davon aus, dass diese Frage tatsächlich gestellt wurde - und zwar in einer Besprechung am Nachmittag des 29. Jänner 2018. Ein Monat später fand die mittlerweile für rechtswidrig erklärte Razzia im Verfassungsschutz statt.
"Die sich zum Teil widersprechenden Aussagen von Goldgruber erscheinen im Hinblick auf dessen zahlreiche Erinnerungslücken und Aussageverweigerungen als nicht glaubwürdig", schreibt Strauss in dem Berichtsentwurf, der der APA vorliegt. Und: "Die Tatsache, dass Goldgruber explizit danach fragte, in welchen Bereichen im Rechtsextremismusbereich verdeckte Ermittler eingesetzt waren, stellt eine nicht unerhebliche Überschreitung seiner Befugnisse dar."
Dass die FPÖ erfahren wollte, ob und wo verdeckte Ermittler gegen parteinahe Burschenschaften eingesetzt werden, war von den anderen Parteien als ein möglicher Hintergrund für die Razzia vermutet worden. Warum bei dieser Hausdurchsuchung am 29. Februar 2018 ausgerechnet das Büro der Extremismus-Referatsleiterin Sibylle G. genau durchsucht wurde, konnte vom Ausschuss nicht nachvollzogen werden, wie Strauss schreibt.
Dass die Polizisten bei der Razzia keinen Zugriff auf sensible Daten gehabt hätten, wie das Kickl und die Chefin der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse Vrabl-Sanda behaupteten, weist Strauss zurück: "Die Aussagen von Kickl und Vrabl-Sanda sind sohin aufgrund der festgestellten Ergebnisse zumindest infrage zu stellen." Nicht belegt ist für Strauss aber der Verdacht, die Beamten hätten Daten mitgenommen. Gleiches gilt für den Vorwurf, die Polizeieinheit EGS wäre wegen ihrer FP-Nähe für die Razzia ausgewählt worden.
Vorwürfe gegenüber Korruptionsstaatsanwaltschaft
Hart ins Gericht geht der Bericht mit der Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die die Razzia im BVT gemeinsam mit Kickls Ministerbüro vorangetrieben hatte. Strauss vermisst seitens der ermittelnden Staatsanwälte "Objektivität und Folgenabschätzung": "Mit etwas weniger Tempo hätte der enorme Schaden, der durch das für einen Nachrichtendienst an sich abträgliche Medieninteresse am allgemeinen Vertrauen in das BVT entstanden ist, unter Umständen abgewendet werden können."
Das "erhebliche Interesse" des Ministerbüros an der Bereitstellung von Zeugen gegen das BVT ist für Strauss zwar dokumentiert - durch die Vorbesprechungen mit drei der vier Belastungszeugen. Dass diese unter Druck gesetzt wurden, glaubt Strauss aber nicht. "Auffällig" war aus seiner Sicht freilich, dass Goldgruber die Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling trotz interner Bedenken durchdrückte. Die Suspendierung wurde später per Gerichtsbeschluss wieder aufgehoben.
Verdacht eines politischen Netzwerkes
Kritik übt Strauss am früheren Chef der Nachrichtendienstabteilung, Bernhard P. - einem Vertrauensmann der ÖVP. Er hatte sich beim ehemaligen Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl, als Cartellbruder vorgestellt und angeboten, "authentische Informationen abseits der formellen Kanäle" zu liefern. "Das Angebot eines BVT-Mitarbeiters -noch dazu in einem der sensibelsten Bereiche des BVT - Informationen außerhalb des Dienstwegs zu liefern, kann nicht kritisch genug gesehen werden", kritisiert Strauss. Er sieht den Verdacht der Existenz eines politischen Netzwerkes im Innenministerium damit "bestärkt". P. selbst arbeitet nicht mehr im BVT.