Die Regierung will die gesetzlichen Regelungen für Sozialwohnungen erneuern. Österreicher sollen künftig deutlich bevorzugt werden, Ausländer sollen sich nur mit nachweislicher Integration einmieten können und von der Kaufoption weitgehend ausgeschlossen werden. Airbnb-Vermietungen und Immobilienspekulanten wird ein Riegel vorgeschoben, geht aus dem Entwurf zur Novelle hervor, der der APA vorliegt.
Die entsprechende Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ist seit heute in der öffentlichen Begutachtung. Dafür seien vier Wochen vorgesehen, sagte der stellvertretende Kabinettchef und Sprecher von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Felix Lamezan-Salins.
Die vorrangige Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger wird darin explizit in den Fokus aller gemeinnützigen Bauvereinigungen gerückt: Der von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtete Wohnraum ist "in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger und diesen (staatsvertraglich) Gleichgestellten gewidmet", hieß es aus dem Ministerium. Bei der Vergabe der Wohnungen seien dabei Opfer von Gewalt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes von den Gemeinnützigen zu bevorzugen bzw. "vorzureihen".
Für die Bevölkerung soll auch mehr leistbares Wohnungseigentum geschaffen werden. "Der Aufbau von Eigentum wird leichter und leistbar", so die Wirtschaftsministerin. Durch die geplanten Maßnahmen würden "rund 1.000 Wohnungen pro Jahr in nachhaltiges privates Eigentum" gebracht und "bürokratische Hürden abgebaut" - beim Verkauf der Wohnung an den bisherigen Mieter ist etwa keine Meldung an die Landesregierung mehr notwendig.
In dem Entwurf zur Novellierung des WGG ist vorgesehen, dass Drittstaatsangehörige nur noch dann in einem Sozialbau wohnen können, wenn sie seit mehr als fünf durchgehend in Österreich leben und ihre Integration mit Zeugnissen vom Österreichischen Integrationsfonds nachweisen können. Solange die Wohnbauförderung noch läuft, sollen sie ihre Mietwohnung auch nicht mehr kaufen dürfen.
Erwerb bereits nach fünf Jahren
Österreicher wiederum sollen ihre gemeinnützige Wohnung bereits nach fünf Jahren erwerben können - und nicht erst wie bisher nach zehn Jahren. "Damit schaffen wir mehr Planbarkeit und machen aus Mietern Eigentümer", so Schramböck. Weiters ist vorgesehen, dass im Mietvertrag auf die - ohnehin gesetzlich verankerte - Kaufoption ausdrücklich hingewiesen werden muss. Der Spekulationsschutz werde dabei nachgeschärft - etwa durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre nach dem Wohnungskauf durch den Mieter.
Die gemeinnützigen Bauvereinigungen müssen dem Mieter die Wohnung im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren auch viermal zum Kauf anbieten. Die Verlängerung des Optionszeitraums auf zwanzig Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten. Von dem verpflichtenden Kaufangebot ausgenommen werden sollen Kleinwohnungen mit einer Fläche bis zu 40 Quadratmetern. Diese sollen auf dem Vermietungsmarkt bleiben und so etwa jungen Menschen, Lehrlingen und Studenten zur Verfügung stehen.
Keine Airbnb-Vermietung erlaubt
Die kurzfristige, gewerbliche bzw. gewerbsmäßige Vermietung zu touristischen Beherbergungszwecken - etwa über Onlineplattformen wie Airbnb - soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Auch die Bezüge-Obergrenze für Manager der Gemeinnützigen sei "modernisiert" worden, so das Wirtschaftsministerium.
Spekulative Immobilieninvestoren sollen keinen Zugriff mehr auf die günstigen gemeinnützigen Wohnungen haben, so ein weiteres Ziel der Novelle. Ein diesbezüglich aktuell bekannter Fall ist der heimische Investor Michael Tojner, der in Wien in die Übernahme eines gemeinnützigen Bauträgers involviert ist, bei dem es um etwa 3.000 Wohnungen geht.