Im Burgenland sollen Pflegeheime künftig nur mehr gemeinnützig betrieben werden dürfen. Das teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Montag bei der Präsentation des "Zukunftsplan Pflege" in Eisenstadt mit. Für Betreiber von Einrichtungen auf gewinnorientierter Basis soll es eine vierjährige Übergangsfrist geben.

"Es soll nicht so sein, dass heute Unternehmungen mit dieser Thematik gewinnorientiert wirtschaften", stellte Doskozil fest. "Egal, wer in Zukunft in diesen Segmenten tätig wird - sei es in Heimen, sei es in mobilen Betreuungsformen oder sonstigen Betreuungselementen: Es darf niemand, keine Institution, kein Unternehmen hinkünftig hier einen Gewinn erzielen. Sondern das wird landesgesetzlich vorgegeben, dass Pflege nur mehr gemeinnützig zu organisieren ist."

Man habe sich dies verfassungsrechtlich "sehr genau" angeschaut. "Das ist uns bewusst, es gibt einen gewissen Vertrauensschutz", verfassungsrechtliche und gesetzliche Vorgaben seien einzuhalten, so der Landeshauptmann. "Wir gehen davon aus - und das wird auch die legistische Umsetzung im heurigen Jahr zeigen - dass wir diesen Vertrauensschutz im Ausmaß von vier Jahren annehmen."

Binnen vier Jahren gemeinnützig

Das bedeute hinsichtlich aller Institutionen und Unternehmungen, die derzeit gewisse Gewinnelemente in der Pflegeversorgung aufweisen, "dass diese Elemente in vier Jahren passé sein müssen, dass in vier Jahren dieses Unternehmen gemeinnützig sein muss. Das wird eine gesetzliche Vorgabe sein", kündigte Doskozil an.

Dies sei aus seiner Sicht "ein ganz wesentlicher Aspekt", weil mit der Pflegethematik eine Form der Versorgung der älteren Generation verbunden sei. Wenn man dieses Thema in die Gewinnzone führen wolle, bedeute dies, Druck auf die zu Pflegenden auszuüben und Druck auf den, der Pflege finanziere. In den meisten Fällen sei dies die öffentliche Hand: "Und daher hat gewinnorientiertes Denken in diesem Bereich nichts verloren."

Was die 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger durch Agenturen betreffe, sollen auch die 24-Stunden-Kräfte unter das Dach der KRAGES-Tochter gestellt werden: "Das heißt, es wird in einer Endausbaustufe keine Förderung seitens des Landes geben, wenn diese 24-Stunden-Kräfte nicht bei dieser KRAGES-Tochter auch entsprechend registriert sind", erläuterte Doskozil. Ob dies das "Aus" für private Pflegeagenturen bedeute, lasse sich kurzfristig nicht beurteilen, meinte er. Man wolle hier im Einklang mit den anderen Bundesländern vorgehen. Hier müsse man sensibel vorgehen, damit auch der Bedarf in den verschiedensten Bereichen abgedeckt werden könne.

Land stellt pflegende Angehörige an

Pflegenden Angehörigen will das Land Burgenland ein Modell anbieten, bei dem sie in ein Beschäftigungsverhältnis gebracht werden können. Damit würden sie sozialversicherungs-, pensions- und einkommensrechtlich abgesichert und die Pflege daheim werde so lange wie möglich sichergestellt.

Zielgruppen seien dabei die Pflegestufen drei, vier und fünf. Bei der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.) soll dazu ein neues, gemeinnütziges Tochterunternehmen gegründet werden. Angehörige und Verwandte bis zum zweiten Grad können dann ein Beschäftigungsverhältnis im Ausmaß von 40 Stunden eingehen, das sondervertragsrechtlich genehmigt werden soll.

Bezahlt werden soll der im Burgenland für Beschäftigte in Landes- und landesnahen Betrieben geplante Mindestlohn: Bei Pflegestufe fünf und 40 Wochenstunden soll ein pflegender Angehöriger künftig 1.700 Euro Netto verdienen. Bei Pflegestufe vier und 30 Stunden betrage der Verdienst etwa 1.400 Euro Netto, bei Stufe drei betrage die Beschäftigung 20 Wochenstunden, der Verdienst liege etwa bei 1.000 Euro.

Voraussetzung dafür sei, dass die Angehörigen die Qualifizierung zur Heimhilfe erwerben, erläuterte Doskozil. Pflege sich ein Pensionistenehepaar selbst und erreiche es bei der Pension im Familieneinkommen nicht die 1.700 Euro, soll es vom Land eine entsprechende Förderung geben.

Das neue Modell der Pflege zu Hause werde in etwa zwölf bis 13 Millionen Euro jährlich kosten. Hier müsse man mit den Gemeinden noch Gespräche führen. Seitens des Landes habe man entsprechend budgetiert und einen "Budgetpolster" erarbeitet, den man nun einsetzen wolle, so Doskozil. Außerdem gebe es entsprechende Rücklagen. Und schließlich erwarte man sich am Ende des Jahres "seitens des Bundes, dass es hier entsprechende finanzielle Mittel geben wird, wenn der Bund dieses Thema als wichtig erachtet und dann seine Konzepte und seine Maßnahmen auf den Tisch legt."

Zur zeitlichen Umsetzung sagte der Landeshauptmann, in einem ersten Schritt solle die gemeinnützige Gesellschaft realisiert werden. Dazu kämen legistische Maßnahmen im sozialversicherungsrechtlichen Bereich und beim Vertragsbedienstetenrecht des Landes. "Das ist das Ziel, dass es mit 1. Oktober dieses Jahres möglich sein wird, als pflegender Angehöriger tätig zu sein."

In jeder der vier Versorgungsregionen des Burgenlandes sollen auch in Zukunft flächendeckend alle Angebote für die zu Pflegenden "maßgeschneidert" und wohnortnahe vorhanden sein, sagte Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ). Im Burgenland gebe es derzeit 44 Altenwohn- und Pflegeheime mit 2.226 stationären Plätzen. Bis 2021 solle der Bestand um 305 neue Pflegebetten erweitert werden, bis 2030 um 625, erläuterte Illedits. Ausgebaut werden auch teilstationäre Einrichtungen. Bisher standen 209 Plätze zur Verfügung. "Zukünftig bis 2021 gibt es 122 zusätzliche Plätze und bis 2030 160 Plätze", so der Landesrat.