Die Zahl der Hausdurchsuchungen, Lauschangriffe und Computer- und Kommunikationsüberwachungen durch die Polizei ist im Vorjahr gegenüber 2017 deutlich gestiegen. Das zeigt eine Anfragebeantwortung von Jusitzminister Josef Moser (ÖVP) an Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak, die der Kleinen Zeitung vorliegt.
Damit setzt sich ein mehrjähriger Trend fort, dass – trotz sinkender Kriminalitätszahlen – der Einsatz solcher Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer lockerer sitzt: Auch 2017 hatte die Zahl der Zwangsmaßnahmen bereits zugenommen.
Im Vorjahr gab es den Daten des Justizministeriums zufolge 4762 Hausdurchsuchungen – 149 mehr als im Jahr davor. Die Erlaubnis zur Überwachung von Nachrichten (wie etwa SMS) wurde 3663 Mal genehmigt, 285 Mal öfter als 2017. Deutlich seltener, 1081 Mal, verlangte die Polizei Auskunft über Verbindungsdaten von Telekombetreibern, der Abhör-„Lauschangriff“ wurde 267 Mal eingesetzt – beides ebenfalls häufiger als im Jahr davor. Wie oft die Maßnahmen mit richterlicher Genehmigung und wie viele wegen Gefahr im Verzug sofort durchgeführt wurden, geht aus der Anfrage nicht hervor.
Die Neos kritisieren auf Basis der Zahlen, dass nicht nur die Zahl der Überwachungsmaßnahmen gestiegen ist, sondern auch der Anteil der Fälle, die dadurch geklärt werden konnten gesunken: Lag das Verhältnis der Verurteilungen in Fällen, in denen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, zu Hausdurchsuchungen 2017 noch bei 19,42 Prozent, waren es im Vorjahr nur noch 19,15 Prozent.
„Mit Hausdurchsuchungen und Kommunikationsüberwachung darf nicht leichtfertig umgegangen werden“, sagt Scherak. Dass deren Zahl trotzdem ansteige, „obwohl am Ende wenig rauskommt zeigt, dass es ein Umdenken geben muss.“ Der Neos-Abgeordnete sieht – auch vor dem Hintergrund des jüngst beschlossenen Ausbaus dieser Maßnahmen im „Überwachungspaket“ – „den nächsten Schritt hin zum Überwachungsstaat.“
Georg Renner