In der Debatte um mögliche Kriegsverbrecher unter Asylbewerbern in Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf das Phänomen der Selbstbezichtigung aufmerksam gemacht. Es gebe Fälle, in denen sich Menschen "selbst bezichtigen, um hierzulande einen Schutzstatus zu erhalten", erklärte BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer auf Anfrage der "Welt am Sonntag".
Die Gesamtzahl der Hinweise sage "nichts über die mögliche Bedrohung aus", sagte Sommer. Dem Bericht zufolge würden Migranten etwa aus Pakistan oder Afghanistan beim Stellen eines Asylantrags angeben, Mitglied bei islamistischen Vereinigungen wie den Taliban gewesen zu sein. Sie erhofften sich dadurch einen subsidiären Schutzstatus, da ihnen als Mitglied einer solchen Organisation in ihrem Herkunftsstaat Verfolgung drohen würde.
5000 Hinweise - 129 Verfahren
Aus einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP geht hervor, dass das BAMF zwischen 2014 und Anfang 2019 rund 5.000 Hinweise zu Kriegsverbrechern an Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiterleitete. Es wurden aber nur 129 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies hatte die Frage aufgeworfen, ob den Hinweisen in ausreichendem Maße nachgegangen wird.
Sommer verteidigte das Vorgehen seiner Behörde: "Unsere Experten im Sicherheitsbereich nehmen jeden Hinweis eines Asylbewerbers ernst und leiten ihn sofort weiter." Er habe "keinen Grund zur Annahme", dass diese Meldungen von anderen Behörden nicht ernst genommen würden.