Nach hitzigen Debatten hat sich die evangelische Kirche auf ihrer in den Abendstunden zu Ende gegangenen Synode auf eine Kompromiss bei der Trauung für homosexuelle Paare geeinigt. Nach Informationen der Kleinen Zeitung können sich künftig in Österreich auch homosexuelle Paare im Rahmen eines evangelischen Gottesdienstes segnen lassen, allerdings ist dies kein Automatismus. 45 Mitglieder stimmten dafür, 18 waren dagegen.
Konkret müssen die Gremien jener Gemeinde, die eine solche Segnung künftig anbieten, verpflichtend befragt werden. Erst wenn sich das zuständige Gemeindegremium mit Mehrheit dafür ausgesprochen hat, sind Segnungen im Zuge eines Gottesdienstes möglich (opt-in-Regelung). Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin kann selbst bei einer Mehrheit nicht zu so einem Akt gezwungen werden. Dem Vernehmen nach ist man auch vom Begriff "Trauung für alle" abgekommen. Künftig ist vom "Segnungsgottesdienst" die Rede. Voraussetzung dafür ist ohnehin eine standesamtlich geschlossene Ehe
Kein Zwang
Bei diesem Thema gibt es keinen Zwang. Dass ein Gottesdienst für homosexuelle Paare grundsätzlich in einer Pfarrgemeinde stattfinden kann, muss in der Gemeindevertretung zuvor beschlossen werden. Zusätzlich wird „die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Lektorinnen und Lektoren für oder gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare respektiert“, hält das Kirchenparlament fest.