Die FPÖ plädiert angesichts der Erfahrungen im Tierschützer-Prozess für eine bessere Entschädigung unschuldig Angeklagter. "Der Tierschützer-Fall zeigt, dass es hier ein krasses Missverhältnis gibt", sagt der Fraktionschef im BVT-Untersuchungsausschuss, Hans-Jörg Jenewein, gegenüber der APA. Der Freispruch hatte die Aktivisten mehrere Hunderttausend Euro für Anwälte und Gutachten gekostet.
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Jenewein plädiert dafür, dass bei Freisprüchen künftig der Staat die Verteidigungskosten übernimmt. Er verweist darauf, dass auch beim Zivilprozess der Kläger ein Prozessrisiko trägt. Im Zivilverfahren ist nämlich vorgesehen, dass der Verlierer die Anwaltskosten des Siegers trägt. Im Strafprozess muss der Angeklagte seine Verteidigungskosten dagegen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst tragen.
Stärkerer Beitrag des Staates
Jenewein betont, dass die FPÖ schon länger einen stärkeren Beitrag des Staates im Strafprozess fordere. Auch die Rechtsanwaltskammer sei dafür, sagt Jenewein: "Ich bin durchaus der Meinung, dass man das auf die Agenda setzen kann."
Der Untersuchungsausschuss zur Verfassungsschutz-Affäre nimmt seit Mittwoch die Tierschützer-Affäre unter die Lupe, die 2010 zu einer umstrittenen Anklage gegen 13 Aktivisten geführt hat. Martin Balluch, der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, kritisierte dabei, dass er trotz des klaren Freispruchs auf mehr als 500.000 Euro Anwalts- und Gutachterkosten sitzen geblieben ist. Schadenersatzforderungen gegen die Republik wurden abgelehnt.