Nur wenige Tage nachdem ÖVP und FPÖ den Karfreitags-Feiertag gestrichen haben, werden erste Ausnahmen von der Regel angekündigt - zumindest für Beamte. So kündigten am Wochenende mehrere Bürgermeister an, zumindest protestantischen Mitarbeitern freizugeben. Bund und Parlament prüfen noch, wie sie den Tag künftig handhaben.
Die Bundesbeamten haben seit den 1960er Jahren am Nachmittag des Karfreitag frei. Vorige Woche hatten sowohl Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ein Festhalten an dieser Regelung angedeutet. Fix ist das nach Angaben von Straches Sprecher allerdings noch nicht. Es sei grundsätzlich jedem Minister freigestellt, den Beamten am Karfreitagnachmittag freizugeben, sagte er am Montag. Ob das auch heuer geschehen soll, habe man aber noch nicht festgelegt. Voriges Jahr hatten die Bundesbediensteten den ganzen Karfreitag frei.
Im der niederösterreichischen Bezirksstadt Mödling und in Tirols Landeshauptstadt Innsbruck soll die Karfreitags-Regelung keine Auswirkungen haben - dort müssen Protestanten weiterhin an ihrem höchsten Feiertag nicht arbeiten. Eisenstadts ÖVP-Bürgermeister Thomas Steiner will gleich alle Mitarbeiter dienstfrei stellen. Auch alle Landesbeamte im Burgenland sollen weiterhin am Karfreitag freihaben.
Anders in Kärnten. Wer hier am Karfreitag einen Feiertag einlegen will, muss laut Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) einen Urlaubstag nehmen - allenfalls auch als "persönlichen Feiertag". In Vorarlberg bemühen sich Land und Gemeinden um eine einheitliche Lösung für alle Beamten. Die erforderlichen Gespräche seien aber noch ausständig. Die Stadt Salzburg will sich an die Regelung der Regierung halten, wonach ein Urlaubstag genommen werden muss.
Der Bund prüft
Geprüft wird auch noch auf anderen Ebenen des öffentlichen Diensts, wie man künftig mit dem Karfreitag umgeht. Ob der Bund seinen Mitarbeitern wie bisher den Nachmittag freigibt, ist laut dem Sprecher von Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) noch nicht geklärt. Ebenso wenig, ob das Parlament seinen Bediensteten, wie bisher, den ganzen Tag freigibt.
Der Österreichische Gemeindebund gab keine Empfehlung an die Gemeinden aus, wies jedoch darauf hin, dass die Bürgermeister in dieser Frage "eine besondere Vorbildrolle" haben. Die Bürgermeister sollten keine Regelungen erlassen, die den Eindruck erweckten, dass Gemeindebedienstete Privilegien hätten, hieß es.
Rechtlich sind die Landtage am Zug: Sie entscheiden, ob ein Sonderurlaub genehmigt wird.
Die Opposition protestiert
SPÖ und NEOS kritisierten das Vorpreschen einiger Gemeindechefs, vor jenes von ÖVP-Bürgermeistern. Es werde hier mit zweierlei Maß gemessen, meinte der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. Ähnlich NEOS-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker: "Wir gönnen jedem einen arbeitsfreien Karfreitag. Was wir aber ablehnen, ist eine Vertiefung der arbeitsrechtlichen Zweiklassengesellschaft."
Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker ging in einem Brief an die Pfarrgemeinden mit der Karfreitags-Regelung der Regierung härter ins Gericht, als er es in seiner ersten Reaktion getan hatte. Es wurde "einseitig den Interessen der Wirtschaft gefolgt - und ein öffentliches Versprechen gebrochen", schreibt er darin. Gegenüber allen Beteuerungen sei den Evangelischen der Karfreitag als Feiertag genommen worden.
Auch weitere Proteste formierten sich: So wollen die Evangelische Kirche, Katholiken und Altkatholiken den politischen Aschermittwoch der ÖVP in der Klagenfurter Messehalle für eine Demonstration nutzen. Gemeinsamen riefen die Kirchen zu einem "Schweigemarsch" auf, in der Messehalle will man Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) dann eine Erklärung übergeben.