Der Untersuchungsausschuss über die Vorgänge rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nimmt ab Mittwoch an sieben Terminen bis Anfang April ein auf den ersten Blick eher überraschendes Thema ins Visier: Den „Tierschützer-Prozess“ von Wiener Neustadt, in dem von März 2010 bis Mai 2012 13 Tierschützer rund um den „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) angeklagt und bis zu 105 Tage in U-Haft waren.
Der Prozess endete mit Freisprüchen – zurück blieben ruinöse Prozesskosten für die Beschuldigten einerseits, gewaltiger Ermittlungsaufwand für den Steuerzahler andererseits: Dem Prozess waren ab 2006 jahrelange Ermittlungen einer Sonderkommission der Polizei unter Einsatz eines weiten Spektrums an Ermittlungsmethoden bis hin zu verdeckten Ermittlern vorangegangen.
Genau daran will der U-Ausschuss nun ansetzen: Obwohl das BVT nur einen Teil der Ermittlungsarbeit geleistet hatte – Sybille G., Leiterin des Extremismusreferats der Verfassungsschützer ist als einzige Auskunftsperson aus dem Amt geladen – will die Opposition in den kommenden Wochen einerseits zeigen, wie weit der Durchgriff von „ÖVP-Netzwerken“ in die Polizei reichte. Und andererseits, welch katastrophale Folgen fehlgeleitete Ermittlungen haben können.
„Es geht darum, dafür zu sensibilisieren, dass das Innenressort missbraucht werden kann, gegen unbescholtene Bürger vorzugehen“, erklärt Kai Jan Krainer, Leiter der SPÖ-Fraktion im U-Ausschuss.
Die Befragungen starten am Mittwoch mit VGT-Obmann Martin Balluch, in folgenden Wochen werden auch der Chef von Kleiderbauer – ihm wirft Peter Pilz (Jetzt) vor, durch gute Kontakte ins damals ÖVP-geführte Innenministerium den Prozess ins Rollen gebrach zu haben –, leitende Polizisten und Staatsanwälte aussagen.
Anders gesagt: Der monatelange Exkurs soll, wenn es nach der Opposition geht, an einem konkreten Beispiel zeigen, wie leicht sich Behörden missbrauchen lassen – und damit die Grundlage für die Bewertung der anstehenden BVT-Reform liefern.
Georg Renner