Bis 1. April soll der Nationalrat das Gesetz zur Sozialhilfe Neu beschließen, bis 1. Oktober sollen die Ausführungsgesetze der Länder folgen. Der Terminplan lässt vermuten, dass Sozialministerin Beate Hartinger-Klein entgegen ihrer Zusage keine Verhandlungen plant.

Am 13. März soll der Ministerrat das Gesetz auf den Weg bringen, am 20. März soll es den Ausschuss passieren, am 27. März vom Nationalrat beschlossen werden. Ein Gespräch mit Länder- und Gemeindevertreter ist dem Vernehmen nach erst für 8. April geplant.

Die Koalition hält bis jetzt trotz der massiven Kritik von Sozialorganisationen und Kirche an der Kürzung beispielsweise der Kinderzuschüsse in der Mindestsicherung fest.

Für Familien mit Kindern bringen die Mindestsicherungspläne der Regierung Einschnitte. Zwar gibt es (aus verfassungsrechtlichen Gründen) keine völlige Deckelung pro Familie, allerdings soll die Höhe der Kinderzuschüsse mit steigender Kinderzahl geringer werden: Für das erste Kind sind maximal 216 Euro vorgesehen, für das zweite Kind 130 Euro und ab dem dritten Kind 43 Euro.

Aus einem Existenzsicherungsmodell wird ein Zuschussystem, das die Bedürfnisse nicht vollends abdeckt. Der Bund will die Länderregelungen vereinheitlichen. Allerdings: Die unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten machen unterschiedliche Zuschüsse fürs Wohnen nötig. Das System wird dadurch nicht einheitlicher als bisher.

Die Länder können auch Alleinerziehenden und Menschen mit Behinderung Zuschüsse gewähren, müsse aber nicht. In Ländern wie der Steiermark wiegen die Zuschüsse die Verluste auch nicht auf.

Straftätern soll die Sozialhilfe nach Verbüßen der Haftstrafe für einen gleich langen Zeitraum gestrichen werden. „Die davon betroffenen Personen geraten in eine Lage der Perspektivlosigkeit, womit sich das Gefährdungspotenzial, neuerlich in die Kriminalität abzugleiten, signifikant erhöht“, sagen Kritiker.

Zuwanderer mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen sollen eine gekürzte Sozialhilfe von 563 Euro erhalten. Mit den übrigen 300 Euro sollen Sprachkurse finanziert werden. Den vollen Betrag gibt es erst ab Deutsch-Niveau B1 oder Englisch-Niveau C1 - de facto eine Wartefrist für Flüchtlinge.

Für die Länder bedeutet die Reform Mehrkosten - allein für die EDV veranschlagt die Steiermark rund 150.000 Euro pro Jahr, das Personal für den Mehraufwand nicht mitgerechnet.