Ein Vertrag des Landes NÖ mit der Caritas über eine weitere Betreuung der aus Drasenhofen in das Asylquartier St. Gabriel in Maria Enzersdorf übersiedelten Jugendlichen werde nicht zustande kommen, hat Landesrat Gottfried Waldhäusl erklärt. Die Flüchtlinge werden erneut verlegt. Der Freiheitliche kritisierte die Kosten. Die Caritas zeigte sich über die Entscheidung "sehr überrascht".

"Die von der Caritas-Geschäftsleitung an das Land NÖ übermittelte Kostenabrechnung für Dezember 2018 ist indiskutabel: Knapp 100.000 Euro will man mit dem Vertragspartner abrechnen, und das für die Betreuung von nur zehn (!) unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen", erläuterte der Asyllandesrat. Dies sei eine "Zumutung für den Steuerzahler", er habe nunmehr "die Notbremse gezogen". "Die derzeit noch in St. Gabriel aufhältigen Jugendlichen werden in den nächsten Tagen in von der Fachabteilung des Landes NÖ ausgewählte adäquate, andere Quartiere übersiedeln", teilte Waldhäusl mit. Nach Angaben der Caritas waren im Dezember 16 Jugendliche im Kloster im Bezirk Mödling untergebracht. Anfang des Jahres wurden fünf davon volljährig und in Folge in Erwachsenen-Quartiere verlegt. "Derzeit sind noch zehn Jugendliche in St. Gabriel untergebracht", hieß es am Donnerstag.

Der Landesrat bezeichnete das "abenteuerliche Caritas-Experiment St. Gabriel" als "gescheitert". "Die Abrechnung der Caritas sprengt jeden Rahmen, außerdem sind mitternächtliche Plaudereien mit den teils straffälligen Jugendlichen bei Pizza & Co weder ein pädagogisches Konzept noch tragen diese zur Sicherheit von Betreuern und Bevölkerung bei", so Waldhäusl.

Drasenhofen

Nach der Schließung der umstrittenen Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) waren die Jugendlichen Ende November 2018 in der Asylunterkunft der Caritas in St. Gabriel aufgenommen worden. Waldhäusl sprach von einer "unnötigen Absiedelung in einer Nacht- und Nebelaktion von Drasenhofen nach St. Gabriel" und zeigte sich "menschlich enttäuscht, dass man sich seitens der Caritas nicht doch noch für die notwendigen Vertragsinhalte entscheiden konnte". Ein Streitpunkt war bis zuletzt das Sicherheitskonzept für die Unterkunft in Maria Enzersdorf.

"In einem Fernsehinterview am Mittwoch hat Landesrat Waldhäusl noch betont, dass es einen dringenden Bedarf für eine Einrichtung für 'auffällige' Jugendliche mit intensivem Betreuungsbedarf in Niederösterreich gibt. Einmal mehr ist am nächsten Tag wieder alles anders", sagte ein Caritas-Sprecher auf APA-Anfrage. Anfang Dezember habe die Caritas auch auf Bitte des Landes die Jugendlichen aus Drasenhofen in St. Gabriel untergebracht. "Landesrat Waldhäusl wurde für zuständig erklärt und hat der niederösterreichischen Bevölkerung versprochen, hier rasch für Recht und Ordnung zu sorgen. Ein Vertrag auch für die bisherige Betreuung fehlt jedoch bis heute", hieß es. "Als Caritas haben wir von Beginn an gesagt: Es ist völlig gleichgültig, ob die Jugendlichen aus Drasenhofen von der Caritas, von SOS-Kinderdorf, vom Roten Kreuz oder vom Land NÖ selbst betreut werden. Wichtig ist aber, dass sie betreut werden und nicht sich selbst überlassen sind. Wenn die Jugendlichen nun wieder in einfache Grundversorgungseinrichtungen ohne intensivere Betreuung verlegt werden, halten wir dies nicht für einen verantwortungsvollen Schritt."

"Das Stacheldrahtlager in Drasenhofen, das von der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft in einem Bericht scharf kritisiert wurde und in dem keinerlei Betreuung vorhanden war, hat um 50 Prozent mehr gekostet als die Unterbringung in St. Gabriel heute", betonte die Caritas. In der Unterkunft stelle die Caritas darüber hinaus auch eine intensive Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher - eine Betreuung, "die auch von der Polizei, den Bürgermeistern und der Nachbarn aus nachvollziehbaren Gründe gewünscht und gefordert wird". Weiters wurde festgehalten: "Die Unterbringung in St. Gabriel ist für Land und Steuerzahler also nicht nur deutlich billiger als im Straflager Drasenhofen, sie trägt vor allem auch zu einem besseren Zusammenleben, weniger Konflikten und mehr Sicherheit in Niederösterreich bei."

"Recht und Gesetze haben für alle Menschen in unserem Land zu gelten. Das gilt selbstverständlich auch für die Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft", sagte der Caritas-Sprecher. Darüber hinaus müssten aber auch jene Regeln und Auflagen rechtens sein, die diesen Menschen abverlangt werden. "Ein ständiger Begleitdienst außerhalb einer Unterkunft ist laut Ansicht namhafter Rechtsexperten mit geltendem Recht jedoch nicht vereinbar", hieß es.