Neue Leute, neuer Wind – dieses Credo hat sich die Bundesregierung mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in Sachen Sozialversicherungsreform zum Leitsatz gemacht, auch um allfällige Widerstände besser überwinden zu können.

Jetzt regt sich aber Widerstand gegen die Art der Überleitung, denn: Fachleute, die bisher als Angestellte oder Funktionäre im Bereich der Sozialversicherungen tätig sind, werden aus dem Prozess ausgeschlossen.

Für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember wird ein Überleitungsausschuss gebildet, die Ausschreibung für die Positionen läuft gerade. Der Ausschuss soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die bleiben: Sie sollen ab 1. Jänner des Jahres 2020 automatisch dem Verwaltungsrat angehören.

Das Bemerkenswerte: Die Bewerber bzw. dann Mitglieder dürfen keine Funktionäre eines Versicherungsträgers oder des Hauptverbandes sein. Angestellte eines Versicherungsträgers oder des Hauptverbandes sind ebenfalls ausgeschlossen.

Alle Beschlüsse betreffend Personal fasst ab April übrigens ausschließlich der neue Überleitungsausschuss.