Der einzige Angeklagte im heute in den Grasser-Prozess eingeschobenen Anklagefaktum Prozessbetrug um eine Liegenschaft, Walter Meischberger, hat in einer rund zweistündigen umfassenden Darstellung vor Gericht wortreich seine Unschuld betont. Im Rechtsstreit um seine frühere Villa in Wien-Döbling sei er selber das Opfer, nicht der Täter, so Meischberger.
Denn er habe seine Villa verloren und habe letztlich ausziehen müssen, bedauerte der frühere FPÖ-Generalsekretär und zeigte sich immer noch über den Verlust emotional berührt - obwohl er nie die Absicht gehabt habe, sein Haus zu verkaufen. Er habe es lediglich zur Sicherung eines Darlehens eines - damaligen - Freundes, Heinrich S., nutzen wollen. Das Darlehen, eine Million Euro, verwendete Meischberger zur Zahlung eines Teils seiner Steuerschuld nach der Selbstanzeige bei der Finanz, weil er die Buwog-Millionenprovision nicht versteuerte.
Ungerechte Steuerschuld
Auch diese Steuerschuld nach seiner eigenen Selbstanzeige im Herbst 2009 ist laut Meischberger eigentlich ungerecht, denn die Justiz habe ihn damit unter Druck setzen wollen, klagte er. Denn die Steuerschuld sei viel zu hoch bemessen worden, nach dem Einfrieren seiner Konten in Liechtenstein habe er das Geld nicht aufbringen können. Eigentlich habe er die Steuerschuld aus seinem Vermögen leisten wollen, doch nun sei ihm nichts übriggeblieben als seine Villa zu belasten.
Nach Gesprächen über ein Pfand an der Villa, im Gegenzug für ein Darlehen von einer Million Euro, sei ihm dann eine andere Konstruktion vorgeschlagen worden: Die Villa werde in eine Gesellschaft eingebracht, an der er, ein zweiter Darlehensgeber und S. Anteile halten sollten. Dabei sei auch ausgemacht worden, dass die Anteile von Meischberger und des zweiten Darlehensgebers - der ihm mit 400.000 Euro half - verdeckt über eine Treuhandschaft gehalten würden, sagte Meischberger.
Nach außen hin schien in der Gesellschaft nur S. als hundertprozentiger Eigentümer auf. Die Gesellschaft "Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH" sei aber nur eine Konstruktion gewesen, damit nicht der Darlehensgeber nach außen aufscheine. Um den Kaufvertrag steuerschonend wieder rückabwickeln zu können habe man eine Nebenabrede geschlossen, die unerfüllbar gewesen sei, so Meischberger. Nämlich hätte ein Teil von Grünland in Bauland umgewidmet werden sollen, es wäre aber allen klar gewesen dass das nicht möglich gewesen sei.
"Ein lächerlicher Preis"
Da Meischberger aber das Darlehen nicht zurückzahlen konnte, weil die Konten in Liechtenstein gesperrt blieben, und außerdem die Hypo Vorarlberg ihm einen Kredit fällig stellte, habe er ab April 2012 mit Maklern an einem Verkauf seines Hauses gearbeitet. S. und sein Anwalt hätten einen Verkauf aber verhindert und ihn mit ständigen Räumungsklagen konfrontiert, obwohl sich Meischberger als "eigentlicher Eigentümer der Immobilie" gesehen habe. Das vom Gericht auferlegte Benützungsentgelt von 5.000 Euro monatlich habe er hinterlegt, insgesamt 166.000 Euro. Obwohl er redlich einen Verkaufprozess der Villa betrieben und auch Angebote bekommen habe, habe er dann doch im Juni 2015 ausziehen müssen, klagte Meischberger.
S. habe das Haus letztlich an einen russischen Grundstücksnachbarn verkauft um 2,4 Mio. Euro - "ein lächerlicher Preis", klagte Meischberger. Er selber hätte ein Angebot um 3,5 Mio. Euro gehabt. Ihm sei durch den "dubiosen Verkauf" ein Schaden von mehr als 880.000 Euro entstanden.
Die Schuldigen für das seiner Meinung nach ihm zugefügte Unrecht nannte Meischberger wiederholt: Eine "verfilzte politische Justiz", die seine Anzeige gegen den "betrügerisch handelnden" S. und dessen Anwalt zurückgelegt habe. Eine Justiz, die ihn als politisch Missliebigen sehe und nur Druck auf ihn ausübe. "Für mich haben sich Staatsanwalt Denk und seine Handlanger in das Boot von Betrügern gesetzt und eine glatte Täter-Opfer-Umkehr begangen", wetterte Meischberger. S. und sein Anwalt "erschwindelten sich einen Kaufvertrag, den die beiden später in betrügerischer Absicht als Verkauf darstellten", so der Angeklagte.