Staaten können untereinander Verträge schließen, die sie dann rechtlich binden. Prinzipiell nach dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ - Verträge sind einzuhalten -, sie können aber auch zu Rechtsstreitigkeiten vor dem Internationalen (UN-)Gerichtshof in Den Haag oder vor Schiedsgerichten führen. In Österreich müssen Staatsverträge vom Parlament wie Gesetze genehmigt werden, bevor sie bindend werden.
Tausende solcher Verträge sind weltweit in Geltung; manche bilateral, also nur zwischen zwei Ländern, andere mit Dutzenden, wenn nicht allen Staaten, wie die Charta der UNO. Auch Österreich hat sich in Hunderten solcher Verträge gebunden. Darunter fallen: die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, Handelsabkommen wie der Kanada-EU-Pakt Ceta, aber auch das Konkordat zwischen Österreich und Heiligem Stuhl.
An Letzterem sieht man aktuell recht deutlich, wie sich eine solche Bindung auswirken kann: Acht der 13 Feiertage, die Österreich in sein Arbeitsruhegesetz aufgenommen hat, sind im Konkordat vertraglich fixiert. Wollte die Koalition anlässlich der aktuellen Karfreitagsfrage einen dieser Tage, etwa Dreikönig oder Fronleichnam, „abtauschen“, müsste es erst die Zustimmung des Heiligen Stuhls einholen - oder vertragsbrüchig werden.