Österreichweit leben 14.000 Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern - und öfter als vermutet ist eine Behinderung Grund für die Abnahme der Kinder oft schon wenige Minuten nach der Geburt.
Darauf macht jetzt die Bundesbehindertenanwaltschaft aufmerksam und fordert dringend Änderungen. Denn Mütter und Väter mit Behinderung sollten möglichst unterstützt werden, statt ihre Kinder bei Pflegeeltern oder in Wohngemeinschaften unterzubringen. So steht es in der Behindertenrechtskonvention.
Ö1 veranschaulicht das an einem aktuellen Beispiel. Sehen darf eine 26-jährige Oberösterreicherin ihre knapp zweieinhalbjährige Tochter rund einmal im Monat für eine Stunde, weil sie nicht mehr Rechte vom Jugendamt bekam. Sie hat einen Hauptschulabschluss, aber es wurde eine intellektuelle Beeinträchtigung und eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Sie hatte eine On-Off-Beziehung zu ihrem Freund.
Helfer des Jugendamts hätten noch vor der Geburt in ihrer Wohnung mehr kontrolliert als geholfen. Wozu sie ein Kinderzimmer eingerichtet habe, sie würde das Kind da doch nicht behalten, erinnert sich die Frau an Worte der "Helfer". Unter diesem Druck stimmte sie noch vor der Geburt zu, die Tochter an Pflegeeltern abzugeben.
Ihr Unterstützer vom Verein Inev, Josef Maitz, erklärt, sie sei mit falschen Versprechungen geködert worden. Es sei ihr gesagt worden, sie könne ihr Kind häufig sehen, sie könne es wieder zurück bekommen, wenn alles passt. Eine halbe Stunde nach der Geburt wurde ihr das neugeborene Mädchen abgenommen. Erst am nächsten Tag sah sie sie für eine halbe Stunde wieder.
Inzwischen habe sie ihren Freund geheiratet. Im Vorjahr wurde sie wieder schwanger, den Buben verlor sie jedoch durch eine Plazentaablösung. Das sei Folge einer Stressreaktion gewesen, erklärt die Frau. Denn wieder sei klar gewesen, das Kind würde zu denselben Eltern kommen - in ein anderes Bundesland. Das Jugendamt habe eine Teilschuld, sagt die Frau.
Der Bezirkshauptmann von Vöcklabruck stellt klar, die Mitarbeiter des Jugendamts seien sehr sensibel vorgegangen. Außerdem sei den Eltern gerichtlich bescheinigt worden, nicht erziehungsfähig zu sein. Auch die Besuchszeit sei gerichtlich festgesetzt worden. Der Tochter sei nicht mehr zumutbar, habe eine Psychologin festgestellt.
Bundesbehindertenanwalt Hansjörg Hofer kritisierte im Ö1-Morgenjournal als inhuman, dass Eltern viel zu wenig Zeit mit ihren Kindern bleibt, um eine ordentliche Beziehung zu führen. Hofer fordert deshalb "Eltern-Kind-Häuser", in denen Eltern und Kinder zumindest in den ersten Monaten nach der Geburt gemeinsam betreut werden könnten.