Die Plattform Grundrechtspolitik ("epicenter.works") ist aus der ehemaligen Plattform "AKVorrat.at" hervorgegangen und beschäftigt sich insbesondere mit Datenschutzfragen. Sie beanstandet in ihrer Stellungnahme zum Gestzesentwurf der Bundesregierung für die Sozialhilfe Neu sowie zum Sozialhilfe-Statistikgesetz, dass Datenschutzfragen vernachlässigt wurden. Die Kritikpunkte im einzelnen:
- Der Wegfall von Sozialhilfe für Personen, die eine Freiheitsstrafe abgesessen haben, bedeutet ein höheres Rückfallsrisiko in die Kriminalität. Diese wiederum wird als Argumentationsbasis für mehr Überwachungsmaßnahmen herangezogen.
- Die Zwecke der Verarbeitung der Daten von Sozialhilfe-Empfänger gehe weit über die Zwecke der Statistik hinaus.
- Der Bund hat keine Kompetenzgrundlage für die Vollziehung der Sozialhilfe und handelt hier also verfassungswidrig.
- Die Daten, die übermittelt werden müssen, sind teilweise nicht genau definiert.
- Es gibt keine Einschränkung der Behörden, die diese Daten übermittlen müssen. Datenschutz ist für Personen, die Sozialhilfe beziehen, nicht vorgesehen.
- Die "Staatsbürgerschaft der Eltern" ist für die Sozialhilfe irrelevant. Die Staatsbürgerschaft kann hinsichtlich Sozialhilfe nur bei den AntragstellerInnen selbst von Bedeutung sein.
- Am Prinzip der Datenminimierung wird völlig vorbeigeschossen.
- Eine Datenschutzfolgenabschätzung fehlt gänzlich.
Beide Gesetze richteten sich gegen Minderheiten und ließen die Intention vermuten, Menschen bewusst aus der Sozialhilfe drängen zu wollen und aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe zu durchleuchten.
Das Ziel sei erkennbar: Es solle weniger Geld an Personen fließen, die nicht österreichischer Herkunft sind oder die einer Gruppe gesellschaftlich marginalisierter Menschen angehören. Dazu seien alle Mittel recht, was auch aus einer Datenschutzperspektive problematisch sei.
Datenaustausch problematisch
Geplant sei, viele personenbezogene Daten von Soziahilfe-Empfängern vom Bund an die Länder und von den Ländern an den Bund zu übermitteln. Das solle – so das gewünschte Ziel – die Vergabe dieser Leistungen optimieren. Es sei aber nicht nur problematisch, dass die Daten nicht anonymisiert seien, sondern auch, welche Daten an wen übermittelt würden.
In Bezug auf die Häftlinge hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein gestern vor der Regierungsklausur übrigens durchblicken lassen, dass Änderungen noch denkbar seien. Kritisiert wurde unter anderem, dass die geplante Regelung auch nicht verfassungskonform sei. Kanzler Sebastian Kurz betonte bei der anschließenden Pressekonferenz jedoch, der Gesetzesentwurf sei "selbstverständlich verfassungskonform".
Auch das Justizminister übte in seiner Stellungnahme jedoch Kritik an der geplanten Regelung für Häftlinge sowie am mangelnden Datenschutz.
Datenspeicherung ungeklärt
Unklarheiten gibt es insbesondere bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten. Aus dem Entwurf gehe nicht ausreichend klar hervor, welche von der Ermächtigung umfasst sein sollen. "Diesbezüglich ist auf die Grundsätze der Zweckbindung (...) und der Datenminimierung (...) sowie auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (...) hinzuweisen", steht in der Stellungnahme. Es dürften daher nur jene Daten verarbeitet werden, "die für die Erfüllung des konkreten Zwecks unbedingt erforderlich sind".
Offen bleibt laut Justizministerium auch, wie der wechselseitige Austausch zu erfolgen hat, welche personenbezogenen Daten davon umfasst sind und wann die ausgetauschten Daten zu löschen sind. "Klarer geregelt" müsse auch werden, welche personenbezogenen Daten für das wirksame Kontrollsystem verarbeitet werden dürfen und wie die Überprüfung durchzuführen ist.