Die Regierung beschließt in Mauerbach erste konkrete Eckpunkte für die „Entlastung Österreich“. Die Steuern- und Abgabenquote soll in drei Etappen bis 2022 in Richtung 40 Prozent gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro für die Entlastung freigesetzt.

Die einzelnen Maßnahmen ab 2020:

  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge-Finanzierung aus dem Bundesbudget
  • Maßnahmen zur Ökologisierung
  • Vereinfachung der Kleinunternehmerregelung
  • Anhebung der Werbungspauschale

Mit „Entlastung Österreich“ will die Regierung den Menschen "mehr Freiheit und weniger staatliche Einschränkungen" geben. Den Menschen bleibe mehr Geld zur Verfügung und Unternehmen mehr Mittel für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Senkung der SV-Beiträge

Mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um ca. 700 Mio. Euro löst die Bundesregierung eines ihrer Versprechen ein, dass insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen ab dem kommenden Jahr weniger Steuern und Abgaben zahlen. Ein Arbeitnehmer, der 1.500 Euro verdiene, zahle derzeit 52 Euro Lohnsteuer, aber das 4,4fache an Sozialversicherungsbeiträgen erläuterte Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs.  Um wie viel es weniger werden solle, werde allerdings erst berechnet.

Die Finanzierung dazu erfolgt aus dem Bundeshaushalt und wird zu keinen Leistungskürzungen führen. Im Vorfeld war befürchtet worden, dass die Kassen der Sozialversicherungen leergeräumt werden sollen.

Ökologisierung

Ziel ist unter anderem, im Bereich der Mobilität neue ökologische Anreize zu schaffen um emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geplant. Von einer Abschaffung der Nova, die zuletzt FPÖ-Verkehrsminister Norbert Hofer ins Gespräch brachte, ist keine Rede.

Kleinunternehmerregelung

Für Kleinunternehmer soll die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, das heißt jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, erhöht werden. Zudem soll für diese Unternehmer zukünftig eine Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden, die gewährleistet, dass sie zukünftig weder eine Umsatzsteuer- noch eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. "300.000 Steuerklärungen werden sich die Unternehmer damit ersparen, und damit auch den Steuerberater", so Finanzstaatssekretär Fuchs.

Werbungskostenpauschale

Um eine Vereinfachung und Entbürokratisierung für steuerzahlende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, soll das bisherige Werbungskostenpauschale von 132 Euro erhöht werden. Damit ersparen sich laut Regierung bis zu 60.000 weitere Personen zukünftig die Abgabe einer Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung).

Abschaffung der kalten Progression

Über diese Maßnahmen hinaus, plant die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 weitere spürbare Steuerentlastungen im Gesamtumfang von 3,5 Milliarden: eine Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler (über den Steuertarif) sowie  Vereinfachungen im Steuerrecht.

Das Entlastungsvolumen soll durch Ausgabendisziplin, einen strengen Budgetvollzug und zusätzliche Einsparungen in der Verwaltung und im System erreicht werden. Damit bleibe der administrative Überschuss des Bundes auch für die Jahre 2020 bis 2022 gewährleistet.

Für 2022 kündigte Staatssekretär Fuchs allerdings auch die Abschaffung der kalten Progression an. Eine Hypothek auf die Zukunft, denn allein in den Jahren 2016 bis 2020 hätte die Regierung das 3,6 Milliarden Euro gekostet.