Die Beamtengehälter werden kommendes Jahr um durchschnittlich 2,76 Prozent erhöht. Das legt eine Dienstrechtsnovelle fest, die Mittwochabend vom Nationalrat gegen die Stimmen der NEOS und der Liste Jetzt (vormals Pilz) beschlossen wurde. Je nach Einkommen beträgt das Plus zwischen 2,51 und 3,45 Prozent, wobei niedrige Bezüge am meisten profitieren.
Neben dem Gehaltsplus enthält das Gesetzespaket noch zahlreiche weitere Bestimmungen, die den öffentlichen Dienst betreffen. So sollen Fachexperten etwa das Gehalt eines Abteilungsleiters bekommen können, auch wenn sie nicht in dieser Funktion sind. Damit will man diese Personen im öffentlichen Dienst halten.
Künftig wird es auch für Beamte die Möglichkeit zur Wiedereingliederungsteilzeit nach langem Krankenstand geben. Zudem wird die Wartefrist bezüglich einer Wiederholung der Aufnahmeprüfung bei Exekutive und Justizwache verkürzt. Derzeit muss man nach einem Scheitern ein Jahr warten, wie lange es künftig sein wird, legen Innen- bzw. Justizministerium noch per Verordnung fest.
Für Ärger in der Debatte sorgte die Möglichkeit, künftig in Bundes- und Vizekanzleramt mehr Personal ohne Ausschreibung anwerben zu können. Der Zusicherung, dass dies nur für Think Tanks gelte, schenkte etwa Liste Jetzt-Abgeordneter Alfred Noll eher keinen Glauben. Fakt sei, dass der Anwendungsbereich für die Besetzung von Stellen ohne Ausschreibung erheblich erweitert worden sei. "Sie sparen nicht im System, sondern sie verdoppeln das System", mutmaßte SP-Mandatar Peter Wittmann. Gesetzlich sauber nannte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) die Vorgangsweise hingegen, würden doch herbeigezogene Berater nicht über Sonderverträge versteckt.
Seitens der NEOS wiederum hielt ihr Abgeordneter Gerald Loacker fest, dass die Beamtengewerkschaft wieder einmal alles bekommen habe, was sie wolle, was Vizekanzler Strache naturgemäß bestritt. Unter anderem ortet Loacker eine weitere Besserstellung für die öffentlich Bediensteten bei der Korridorpension. Das Schlimme daran ist aus seiner Sicht, dass die normalen Arbeitnehmer indirekt für die Privilegien der Beamten bezahlen müssten.