Bis 2030 hat sich Österreich vorgenommen, seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Ein Puzzlestein auf dem Weg dorthin soll heute enthüllt werden: Das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“, das 2020 das Ökostromgesetz ablösen soll.

Im Detail fertig ist es zwar noch nicht, die Eckpunkte werden aber heute von Energieministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) im Ministerrat präsentiert – auch, weil Verhandlungen über die Regierungskoalition hinaus nötig sind: Zum Beschluss braucht es eine Zweidrittelmehrheit, also zumindest die Zustimmung von SPÖ oder Neos.

In dem Ministerratsvortrag, der der Kleinen Zeitung vorliegt, sind aber schon grob die Maßnahmen skizziert, die die Regierung ergreifen möchte. Die eine, große Maßnahme ist es nicht – sondern eine Neueinstellung vieler Schrauben bei der Begünstigung von Wasser-, Wind- und Solarenergie, um sie besonders attraktiv zu machen.

  • Ein Systemwechsel bahnt sich bei der Förderung von Kraftwerksanlagen wie Windparks an: An die Stelle eines staatlich garantierten Einspeisetarifs (z. B. 7 Cent pro Kilowatttstunde) soll künftig eine Marktprämie treten: Eine Bundesagentur schreibt ein gefördertes Volumen aus, Kraftwerksbetreiber legen Angebote – und wer anbietet, den Strom um die niedrigste Prämie (z. B.: 1 Cent pro Kilowattstunde) zu liefern, erhält auf 20 Jahre den Zuschlag. Dafür sollen sich auch ältere, bestehende Kraftwerke bewerben können – deren Nachrüstung soll so attraktiver werden.
  • Wer bisher als Privater mit einer einzelnen Anlage – etwa einer Solaranlage am Dach – auch Nachbarn beliefern wollte, brauchte eine Konzession als Stromhändler und komplizierte Verfahren; die Nutzung solcher erneuerbaren „Gemeinschaftserzeugungsanlagen“ soll mit dem neuen Gesetz vereinfacht werden.
  • Neu aufgelegt werden soll – unter dem blumigen PR-Titel „100.000 Dächer“ – die Förderung für Photovoltaikanlagen. Für sie wird es nur noch einen einmaligen Investitionszuschuss geben. Bevorzugen will die Regierung dabei jene Anlagen, die mit Energiespeichern ausgestattet sind.
  • Die Reform soll eng mit der ebenfalls 2020 geplanten Steuerreform gekoppelt sein, um maximalen Effekt zu erzielen. So soll die Eigenstromsteuer fallen: Bisher musste man nämlich auch etwa für Strom aus der Photovoltaikanlage am eigenen Dach, den man selbst verbraucht, Abgaben entrichten - bei einem großzügigen Freibetrag. Nun kommt sie komplett weg.
  • Ebenfalls begünstigt werden soll die Einspeisung von Biogas in das Erdgas-Verteilsystem.