Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat einen Gutachter abgelehnt, der im Zuge der Ermittlungen in der "Liederbuch-Affäre" der Burschenschaft Bruna Sudetia beauftragt worden war. Es bestehe der "Anschein seiner Befangenheit", berichtete wien.ORF.at. Der Sachverständige arbeitet für das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW).
Der Sachverständige war im März bestellt worden und sollte klären, ob NS-Inhalte im Buch vorkommen. Die Beschuldigten legten Beschwerde ein, da sie seine Objektivität bezweifelten. Die Beschwerde wurde zunächst abgewiesen, nun waren die Beschuldigten beim OLG Wien erfolgreich. Eine "einseitige politische Motivation" des DÖW sei zwar nicht gegeben, aber: "Hier liegen (...) aus objektiver Sicht erhebliche Anhaltspunkte für das Fehlen des äußeren Anscheins der erforderlichen Neutralität vor."