Die SPÖ garantiert Landesvorsitzenden künftig keinen Sitz in ihren Spitzengremien. Das geht aus dem neuen Statut hervor, das am Sonntag beim Bundesparteitag in Wels beschlossen wird. Sowohl Präsidium als auch Vorstand werden verkleinert. Der innerparteilichen Demokratie werden auch mit dem neuen Statut Grenzen gesetzt.
Bisher waren die Spitzengremien der SPÖ, Präsidium und Vorstand opulent ausgestattet. So bekommt in Wels die neue Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner nicht weniger als 17 Stellvertreter. Denn wer ins Präsidium gewählt ist, ist auch Parteivize. Dabei ist von einem Generationenwechsel nicht immer etwas zu spüren. Zwar kommt SJ-Chefin Julia Herr neu ins Präsidium, aber es ist beispielsweise die in Wien demontierte ehemalige Vizebürgermeisterin Renate Brauner noch immer dabei.
Künftig nur noch sechs Stellvertreter
Beim nächsten Parteitag - erst da ist das neue Statut ja in Kraft - wird es ein größeres Gerangel um die Präsidiumsplätze geben. Denn es sind nur noch sechs Stellvertreter-Posten vorgesehen, wobei einer an die Chefin der Frauenorganisation zu gehen hat.
Auch der Vorstand, für den in Wels mehr als 70 Personen Plätze vergeben werden, wird einer Verschlankung unterzogen. Künftig werden maximal 55 Personen einen Posten im nächst größeren Gremium erhalten. Der größere Teil davon wird an die Landesorganisationen vergeben, wobei nicht eindeutig determiniert wird, dass der jeweilige Vorsitzende unter den Auserwählten sein muss. Die übrigen Plätze gehen etwa an Jugend, Gewerkschaft und Senioren.
Mitglieder können mitentscheiden
Ebenfalls einen wichtigen Teil im Statut nimmt die Mitgliedereinbindung ein, der freilich Grenzen gesetzt werden. So können diese beispielsweise nur über Koalitionsabkommen abstimmen, wenn der Vorstand das ausdrücklich anordnet. Zudem müssen 20 Prozent mitmachen, um ein verbindliches Ergebnis zu erzielen. Sonst entscheidet der Bundesparteirat.
Grundsätzlich können für inhaltliche Initiativen fünf Prozent der Mitglieder den Anstoß für ein Referendum geben, bei zehn Prozent ist dieses sogar einigermaßen verbindlich. Einigermaßen deshalb, weil ein Parteitag mit Zwei-Drittel-Mehrheit innerhalb von drei Jahren das Ergebnis noch kippen kann. Noch dazu kommt, dass gewisse Themen von Befragungen ausgenommen sind, etwa die Höhe des Mitgliedsbeitrags aber auch Beschlüsse, die gemäß Statut von anderen Gremien oder Organen zu fassen sind.
Mitglied für ein Jahr
Ferner Inhalt des neuen Status sind die so genannte Gastmitgliedschaft, die für ein Jahr eingegangen werden kann und schon länger erprobt wird, sowie Themen- und Projektinitiativen, also eine Art Sektionen, die sich nicht nach Orten sondern nach Inhalten organisieren.
Verhindert werden mit dem Statut Multifunktionäre mit Multi-Gehältern. SPÖ-Politiker in gut bezahlten Funktionen wie Regierungsmitglieder, Bürgermeister und Stadträte größerer Gemeinden etc. dürfen aus keiner weiteren politischen Funktion ein Gehalt beziehen. Tun sie es doch, ist diese Entlohnung als Solidaritätsbeitrag "wissenschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken" zu widmen.