Das Sozialministerium will das EuGH-Urteil zur Mindestsicherung in Oberösterreich, wonach eine geringere Leistung für Personen mit befristetem Aufenthalt nicht zulässig ist, berücksichtigen und einen verfassungskonformen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen. Das kündigte der Sprecher von Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Mittwoch an. Die Opposition sieht sich durch das Urteil bestätigt.

Auf Details der Verhandlungen wollte der Sprecher auf Anfrage der APA nicht eingehen, er betonte aber, dass die Verhandlungen der blau-türkisen Koalition "auf der Zielgeraden" seien. Dem Vernehmen spießt es sich vor allem um den Zugriff auf das Vermögen von Beziehern der Mindestsicherung, den die ÖVP beibehalten will, die FPÖ aber zumindest für sogenannte Aufstocker ablehnt.

Die Opposition fühlt sich durch das EuGH-Urteil in ihrer Kritik bestätigt. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sieht nach dem Entscheid des Gerichts auch die bundesweite Mindestsicherungsregel, die seiner Aussage nach nächste Woche im Ministerrat beschlossen werden soll, gefährdet: "Nach dem 12-Stunden-Tag und der Zerschlagung der Krankenkassen droht mit der Neuregelung der Mindestsicherungder nächste Husch-Pfusch dieser schwarz-blauen Regierung." Auch kritisierte er, dass es auch bei diesem Gesetz "wieder keine Verhandlungen und keine Einbindung von ExpertInnen, Interessensvertretungen oder Parteien" gegeben habe. SPÖ-Außenpolitiksprecher Andreas Schieder sagte in Richtung Regierung, diese solle den Dialog suchen und "endlich einen rechtskonformen Vorschlag für die Mindestsicherung vorlegen".

"Konstruktionsfehler"

Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kam das EuGH-Urteil wenig überraschend: "Nach der teilweisen Aufhebung des niederösterreichischen Modells durch den Verfassungsgerichtshof ist das bereits der zweite Fall, in dem eine Länderlösung durch ein Höchstgericht gekippt wird." Nun sei es Zeit, "die grundlegenden Konstruktionsfehler endlich anzugehen", nämlich "echte Erwerbsanreize" und eine bundeseinheitliche Regelung, die die Erkenntnisse dieser Urteile berücksichtigt, so Loacker. Wie Schieder schlug auch er vor, sich am Vorarlberger Modell zu orientieren.

Für Jetzt-Abgeordnete Daniela Holzinger (vormalige Liste Pilz) hat der EuGH "den schwarz-blauen Alleingängen eine eindeutige Absage erteilt". "Auch diese Regierung und ihre Erfüllungsgehilfen in den Ländern bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Das ist gut so und sollte auch als eindeutige Mahnung verstanden werden", sagte sie. Auch die Grünen Soziallandesreferenten begrüßten in einer gemeinsamen Aussendung das Urteil.

Seitens der Diakonie merkte Direktorin Maria Moser an, alle Menschen hätten "dieselben Grundbedürfnisse und den menschenrechtlichen Anspruch darauf, dass diese Grundbedürfnisse gestillt werden - unabhängig von ihrer Herkunft und der Dauer oder Form ihres Aufenthaltsstatus in Österreich". "Wir erwarten auch, dass dieses Urteil in den Reformplänen zur Mindestsicherung, an denen die Bundesregierung aktuell arbeitet, entsprechend berücksichtigt wird." Gleiches gelte für das Urteil vom März, mit dem der Verfassungsgerichtshof die Deckelung sowie eine Wartefrist bei der Mindestsicherung in Niederösterreich gekippt hat.

Die Armutskonferenz appellierte in einer Aussendung, nun "eine Mindestsicherung zu gestalten, die soziale Notlagen vermeidet und Armut bekämpft". Auch verwies die NGO darauf, dass sie schon bei der Stellungnahme zum oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz im Juni 2017 davor gewarnt habe, dass die Regelungen "mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig" sei.