Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Erkenntnis von 21. November festgestellt: Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht dürfen keine geringeren Sozialleistungen zustehen als dauerhaft Asylberechtigten (die den Österreichern gleichgestellt sind).

Die Oberösterreichische Modell der Mindestsicherung darf daher als gekippt betrachtet werden, auch wenn die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes noch aussteht (dieses hatte den EuGH um Klärung gebeten).

Der Verfassungsgerichtshof hatte im März dieses Jahres festgestellt: Die Bedürfnisse der Menschen müssen individuell, allenfalls gestaffelt berücksichtigt werden, eine Obergrenze ist nicht zulässig. Und: Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe ist nicht zulässig.

Das Niederösterreichische Modell der Mindestsicherung war damit gekippt.

Die dritte Variante ist das Vorarlberger bzw. das steirische Modell: Beide Varianten sehen den Anspruch in voller Höhe für alle Betroffenen vor, allerdings eine Differenzierung in Geld- und Sachleistungen. Im Fall des steirischen Modells: Zuwanderer und Personen, die mit Geld nicht so gut umgehen können, bekommen einen Teil ihres Anspruchs als Sachleistung (indem zum Beispiel die Miete bezahlt wird). Beide Varianten sehen für Zuwanderer auch eine Integrationsvereinbarung vor: Das Geld bekommt nur, wer Deutsch lernt - und damit auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Die Vorarlberger und die Steirer haben dem Sozialministerium mehrfach angeboten, ihr Modell für Gesamtösterreich zu übernehmen. Auch weil es erfolgreich ist: Die Zahl der steirischen MindestbezieherInnen geht laufend zurück, viele Betroffenen finden zurück in einen Job.

Die Bundesregierung hat sich bis zuletzt gewehrt - auch aus Justamentgründen: Man wollte partout Obergrenzen und Zugangsbeschränkungen für Ausländer durchsetzen, um damit bei der heimischen Bevölkerung zu punkten.

Das ist populistisch. Und dahinter steckt Kalkül, wie auch in anderen Fragen: Nicht wenige unken, auch in der Frage der geringeren Familienbeihilfe für Nicht-Österreicher aus EU-Staaten habe die Regierung von vorrnherein gewusst, dass diese nicht halten werde. Es aber darauf angelegt, mit Blick darauf, dass man der österreichischen Bevölkerung, frei nach dem ehemaligen FPÖ-Wahlslogan "Unser Geld für unsere Leut'" suggerieren will, dass man auf ihrer Seite sei und der gemeinsame Feind die EU sei.

Bei der Regierungsklausur in Mauerbach haben ÖVP und FPÖ die Eckpunkte einer österreichweiten  Mindestsicherung Neu beschlossen: Obergrenzen, die von den Ländern unterschritten werden können (dann allerdings nach dem jüngsten Spruch des EuGH nur für alle Betroffenen), Sprachkenntnisse oder Pflichtschulabschluss (was im Sinne der Vermittelbarkeit rechtlich halten könnte, aber viele ältere Österreicherinnen und Österreicher trifft) plus eine Integrationsvereinbarung.

Seitdem wird daran gewürgt. Im Juni sollte der Gesetzesentwurf fertig sein. Jetzt heißt es: vor Weihnachten.

Möge die Übung gelingen. Und möge sich insbesondere die Regierung endlich dazu durchringen, das Wohl der betroffenen und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge zu haben, und nicht den Applaus der Neidgesellschaft.

Das gilt übrigens auch für die Frage des Vermögenszugriffes, auf den insbesondere die ÖVP Wert legt: Menschen, die sich nicht freiwillig in eine "soziale Hängematte" legen sondern die ohne eigenes Verschulden aus dem Arbeitsmarkt herausfallen, dürfen nicht gleichzeitig im Wege des Zugriffs auf ihr Erspartes, ihre Wohnung und ihr Auto die Luft abgeschnürt werden.  Die Notstandshilfe Neu wird erst im kommenden Jahr geregelt werden, aber wer in Zukunft neu in die Mindestsicherung fällt - und damit auch vom Vermögenszugriff bedroht ist - muss jetzt schon mitüberlegt werden.