Der seit Jahresbeginn 2018 abgeschaffte Pflegeregress sorgt weiter für Konfliktstoff: Obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Vermögenszugriff bei früheren Leistungen ausgeschlossen hat, gibt es weiter finanzielle Begehrlichkeiten einiger Bundesländer. Es fehle Rechtssicherheit in Altfällen, sagen diese. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bestreitet das.

Es geht um Fälle, bei denen schon vor 1. Jänner 2018 ein rechtskräftiger Bescheid vorgelegen ist, sowie um jene, bei denen Land oder Gemeinde nach wie vor im Grundbuch stehen. Allein in Wien gebe es rund 4.000 Betroffene. Forderungen gibt es etwa auch in Oberösterreich. Niederösterreich und Kärnten haben hingegen bereits auf alle Ansprüche verzichtet. Auch die beiden ÖVP-geführten Bundesländer Salzburg und Vorarlberg tun das jetzt.

Volksanwalt Günther Kräuter spricht Donnerstagfrüh im Ö1-Morgenjournal von "Missstand und Ungleichbehandlung".

Bereits am Wochenende hatte Volksanwalt Günther Kräuter im ORF-Radio kritisiert, dass keine Übergangsregelungen geschaffen wurden. Es gebe jetzt zwei Möglichkeiten: "Einerseits verzichten die Länder einheitlich auf Ansprüche und Forderungen die noch offen sind, oder der Bundesgesetzgeber wird jetzt tätig und schafft eine einheitliche Regelung."

Der Wiener Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) entschuldigte sich zuletzt für die Vorgehensweise. "Natürlich ist das völlig unzufriedenstellend und natürlich sind die Menschen auch angefressen", man könne aber nicht anders handeln, weil es um Steuergeld gehe. Weil es kein Durchführungsgesetz gebe, müsse nun über die Judikatur Klarheit geschaffen werden, meinte er.

Ministerin Hartinger-Klein (FPÖ) bestritt das. "Aus meiner Sicht sind die Regeln klar, die Länder haben es zu vollziehen", sagte sie unter Verweis auf den OGH-Spruch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Aus ihrer Sicht gilt das auch für Altfälle. "Wenn Länder Fragen habe, können sie sich gerne an mich wenden", erklärte sie.