"Jeder, der in Österreich ein Facebook- oder Twitterkonto hat, der ist Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes - den trifft die volle Härte des Medienstraftrechts": Der Medienanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami hat in der "Zeit im Bild 2" das Urteil gegen die grüne Ex-Abgeordnete Sigrid Maurer analysiert.
Maurer war am Dienstag wegen übler Nachrede verurteilt worden, weil sie eine obszöne Facebook-Direktnachricht veröffentlicht hatte, die ihr vom Account eines Wirten zugesendet worden war. Der Wirt bestreitet allerdings, dass er sie selbst geschrieben hat, zog vor Gericht - und bekam in erster Instanz recht.
Kommentar
Der Fall zeige, so Rami, dass jeder, der in Österreich einen Account auf Sozialen Medien betreibe, voll dem Medienstrafrecht unterfalle. Maurer sei zwar zweifellos Opfer durch die Nachricht, aber der Prozess habe sich nur auf den strafrechtlichen Aspekt bezogen, ob sie dem Wirt zurecht unterstellt hätte, dass er die Nachricht geschrieben habe. Aus der Ferne lasse sich das Urteil nur schwer beurteilen - Beweiswürdigung sei Sache des Gerichts, wer nicht bei dem Prozess war, könne das nicht voll einschätzen.