Anlass waren die Veröffentlichungen des "Falter" am Dienstag zur Causa BVT: Autor Florian Klenk hatte Unterlagen veröffentlicht, wonach das Innenministerium in Gestalt von Generalsekretär Peter Goldgruber Ende Jänner dieses Jahres Auskunft von der Extremistenabteilung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusabwehr haben wollte, was die Ermittlungen und den Einsatz verdeckter Ermittler gegen Burschenschaften betrifft. Die Schlussfolgerung des Falter: Entsprechende offenbar unbefriedigende Auskünfte hätten als eine Art Racheakt später zur überschießenden Hausdurchsuchung geführt, die derzeit Gegenstand der Befragungen im parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschuss ist.
Beschwerde und Gegenwehr
Das Innenministerium unter der Leitung von FPÖ-Minister Herbert Kickl reagierte prompt. Es dementierte den Zusammenhang und verwies darauf, dass die Anfrage in Zusammenhang mit der Einberufung des Nationalen Sicherheitsrates durch die SPÖ zur "rechtsextremistischen Situation in Österreich" gestanden habe. Gleichzeitig kündigte man jedoch an, eine Beschwerde gegen den Bericht im "Falter" beim Österreichischen Presserat einzubringen, weil Klenk nicht versucht habe, mit Goldgruber Kontakt aufzunehmen. Damit habe er das Gebot der "Genauigkeit" verletzt.
Unüblich ist die Ankündigung, noch viel unüblicher aber ist der Umstand, dass auf der Homepage des Innenministeriums gleich auch der komplette E-Mail- und SMS-Verkehr mit dem Journalisten veröffentlicht wurde, was Klenk prompt seiner Fangemeinde auf Twitter mitteilte. Der Aufstellung ist übrigens zu entnehmen, dass Klenk versucht hatte, einen Interview-Termin mit dem Minister zu bekommen sowie ein Treffen mit dessen Sprecher Christoph Pölzl zu vereinbaren. Pöltl ist jener Mitarbeiter, auf den auch das umstrittene Mail an die Landespolizeistellen zurückgeht, wonach kritische Medien nur noch eingeschränkt zu informieren seien.
Seitdem geht die Post ab im Netz. Von Armin Wolf abwärts bekundeten Journalisten aus österreichischen Medien ihre Solidarität mit Florian Klenk.
Heute fühlte sich dann auch der Pressesprecher von FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, bemüßigt, sich in die Debatte einzubringen, gefolgt von weiteren Bekundungen der (fast) sprachlosen Twitteria:
Die Veröffentlichung des E-Mail-Verkehrs ist ganz offensichtlich ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, wie auch Medienanwältin Maria Windhager bestätigte. Denn E-Mail-Verkehr an sich stelle nach dieser relativ neuen Rechtslage "personenbezogene Daten" dar: Nicht nur Mailadressen, sondern auch der Inhalt und "der Umstand, dass er überhaupt geschrieben hat", sind demnach schützenswerte Daten, deren Veröffentlichung der Verfasser zustimmen müsste.
Zwar könnten laut DSGVO "berechtigte Interessen" fürs Veröffentlichen geltend gemacht werden, "das wäre etwa die Abwehr von Kritik" im aktuellen Fall, sagte Windhager im APA-Gespräch. Aber: Eine "Behörde in Erfüllung öffentlicher Aufgaben" sei genau von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Klenk bleibt gelassen: