Die in der BVT-Affäre zuständige Staatsanwältin hat am Dienstag im parlamentarischen U-Ausschuss einen sehr selbstbewussten Auftritt hingelegt und dabei zu betonen versucht, selbst das Heft in der Angelegenheit in der Hand gehabt zu haben. Dass das Vorgehen des Innenressorts eher unüblich war, gestand Ursula Schmudermayer zu.
Seit Wochen geistern Vorwürfe durch Parteien und Medien, wonach sich Schmudermayer als Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Innenministerium instrumentalisieren habe lassen. Dem trat sie entgegen: "Ich hatte kein Druckgefühl."
Zwar habe ihr der Generalsekretär des Innenressorts, Peter Goldgruber, ein Konvolut mit Vorwürfen gegen Spitzenbeamte des BVT und des Ministeriums insgesamt übergeben, doch seien ihr die Inhalte da schon lange bekannt gewesen. Weitere Zeugenaussagen hätten dann zur Hausdurchsuchung im Bundesamt geführt, da sich der Tatverdacht erhärtet habe.
Die Razzia hat nach Meinung Schmudermayers im Großen und Ganzen so geklappt, wie sie sich das vorgestellt hat. Die Verantwortung für die Auswahl der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität für diesen Einsatz wies die Staatsanwältin dem Innenministerium zu. Diese wegen ihres FPÖ-nahen Leiters umstrittene Truppe, die normal bei solchen Durchsuchungen nicht erste Ansprechpartnerin ist, sei wohl ausgewählt worden, weil gegen EGS-Beamte in den diversen Konvoluten keine Vorwürfe aufgetaucht seien, vermutet die Staatsanwältin.
Noch nie dagewesener Vorgang
Zurück zur Dokumenten-Übergabe durch Goldgruber: Schmudermayer musste zugestehen, dass in ihrer mehr als ein Jahrzehnt dauernden Staatsanwalts-Karriere noch nie ein Spitzenbeamter mit solch einem Konvolut bei ihr aufgetaucht sei. Auch sei es ihr erstmals untergekommen, dass ein Kabinettsmitglied - in dem Fall Udo Lett - Zeugen besorgt habe und dann auch noch als Vertrauensperson zur Staatsanwaltschaft mitgekommen sei. Bei den gesamt vier vom Kabinett aufgetriebenen Zeugen war es dann auch geblieben, weitere Auskunftspersonen wurden also nicht einvernommen.
Journalrichter gab seinen Segen
Schmudermayer reichten offenbar die Aussagen, umso mehr als sie in dieser "Verschlusssache" ohnehin anfangs alleine die Ermittlungen zu führen gehabt habe, um angesichts der breit gestreuten Vorwürfe gegen das Innenministerium negativen Anschein zu vermeiden. So ließ sie später auch über einen Kollegen den Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts vorwarnen, dass eine heikle Razzia bevorstehe. Der wiederum informierte den am fraglichen Abend im Einsatz befindlichen Journalrichter.
Dieser, Ulrich Nachtlberger, stellte sich dann Dienstagnachmittag eher mürrisch den Fragen der Abgeordneten und betonte, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Recht lange überzeugen musste ihn Schmudermayer nicht. Nach einem zehn bis fünfzehnminütigen Telefonat, das er als langes Gespräch bezeichnete, gab er mündlich seinen Segen. So selten ist es seinen Angaben zu Folge übrigens nicht, dass auch in einem Journaldienst Hausdurchsuchungen genehmigt werden müssen, zwei bis drei Mal pro Dienst nämlich.
Kernvorwurf längst vom Tisch
Hinterfragt wurde am Dienstag im Ausschuss auch, ob es überhaupt zur Razzia kommen hätte dürfen. Denn einer der Vorwürfe war schon vor der Hausdurchsuchung relativiert worden. Das Oberlandesgericht Linz hatte nämlich in einem bisher kaum beachteten Urteil klar gestellt, dass die Akten des Anwalts Gabriel Lansky nicht vernichtet werden müssen. Dass dies im BVT unterlassen worden war, war einer der schwerwiegendsten Vorwürfe in der Causa neben der Weitergabe nordkoreanischer Pass-Rohlinge an Südkorea. Schmudermayer kannte das Urteil ihren Angaben zu Folge bei der Hausdurchsuchung zwar nicht, sieht diese unabhängig davon weiter als angemessen an. Dass die Razzia später vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde, müsse sie zur Kenntnis nehmen.
Gut gefallen haben die selbstbewussten Aussagen der Staatsanwältin vor allem den Freiheitlichen. In diversen Aussendungen von Parteichef Heinz-Christian Strache abwärts wurde betont, dass die Vorwürfe gegen Innenminister Herbert Kickl zusammenbrächen.