Die Vorarlberger Arbeiterkammer (AK) will den Gesetzesentwurf zur Reform der Sozialversicherungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen. Passagen daraus seien verfassungswidrig ein, bestätigte AK-Präsident Hubert Hämmerle einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten". Auch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse forderte Änderungen. Die Landesregierung hingegen wies die Kritik zurück.

Hämmerle führte etwa das Vorhaben an, wonach es künftig möglich sein soll, dass der Chef eines Pharmakonzerns den Vorsitz in der Kranken- oder Pensionsversicherung der Arbeitnehmer übernehmen kann. Das stehe in krassem Gegensatz zu verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Selbstverwaltung. "Stellen Sie sich vor, wie dann Verhandlungen mit der Pharma-Industrie in Zukunft ablaufen werden", sagte dazu Gebietskrankenkassen-Obmann Manfred Brunner. Laut Hämmerle sind auch die weitgehenden Durchgriffsrechte des Staates, die Eignungstests für Funktionäre sowie die Beitragsprüfung durch die Finanz zu beanstanden.

Im Hinblick auf die Finanzen sei längst nicht alles in trockenen Tüchern, warnten Hämmerle und Brunner. Zwar sei festgehalten, dass freie Rücklagen im Land verblieben, die Vorarlberger Rücklagen - 30 Mio. Euro für die Leistungssicherung und drei Millionen Euro im Unterstützungsfonds - seien ausnahmslos zweckgebunden. Zudem sei zu befürchten, dass Vorarlbergs Versicherte ab 2023 gegenüber dem Ist-Stand jährlich etwa 102 Millionen Euro einbüßen könnten. Diese Erträge der Vorarlberger Gebietskrankenkasse stammten nicht aus Beiträgen, sondern aus Leistungsersätzen etwa des Bundes (70 Millionen Euro) oder der AUVA, so Brunner. Insgesamt handle es sich um 15 Prozent des Budgets, und es sei nicht aus dem Gesetz herauszulesen, dass dieses Geld ersetzt werde.

Vorarlbergs Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) sah die Angst vor dem Fehlen der 102 Millionen Euro als unbegründet an. Die Beiträge, die als Aufwandsersatz zur Verfügung gestellt wurden, würden künftig im Rahmen des Jahresvoranschlags den Landesstellen zugeteilt. "Fakt ist, dass jeder Landesstelle jene Beiträge, die im jeweiligen Bundesland entrichtet wurden, auch zukünftig zur Verfügung stehen", unterstrich Bernhard in einer Aussendung. Der Gesetzesentwurf werde derzeit im Land intensiv begutachtet, ein endgültiges Urteil könne man noch nicht abgeben. Aber schon jetzt sei festzuhalten: "Rücklagen und Planungshoheit verbleiben ebenso wie die Beiträge im Land".

Hämmerle erklärte, dass man den Gang zum VfGH noch mit der Bundes-Arbeiterkammer abklären wolle, "wie es aussieht, würden wir aber auch einen Alleingang nicht scheuen", so Hämmerle. Nachdem auf dem Verhandlungsweg offenbar nichts zu erreichen sei, müsse man diesen Weg beschreiten. Brunner betonte, dass man sich in der Begutachtungsphase nachdrücklich einbringen werde. Er machte den "eindeutigen Trend" aus, dass der private Sektor auf Kosten des öffentlichen gestärkt werde. "Wir wollen verhindern, dass jeder eine private Zusatzversicherung braucht, um eine gute Behandlung bekommen zu können", so Brunner.