Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren wegen § 3g Verbotsgesetz 1947 gegen vier Personen, die für die Zusammenstellung und Illustration der sichergestellten Liederbücher der Burschenschaft "Germania" verantwortlich zeichneten, eingestellt. Die Anklagebehörde verwies am Freitag auf die in Ansehung des Verlags- und Ausgabezeitpunktes im Jahr 1997 eingetretene Verjährung.
Mit der Einstellung des Ermittlungserfahrens in der "Liederbuchaffäre" stehe Udo Landbauer die Rückkehr in die Politik offen, sagte FPÖ-Landesparteiobmann Walter Rosenkranz am Freitag zur APA. Er würde sich über ein Comeback freuen, zumal der 32-Jährige aus seiner Sicht "für die FPÖ Niederösterreich unverzichtbar" sei. Landbauer war von 2001 bis Jänner 2018 Mitglied und zuletzt mehrere Jahre stellvertretender Obmann der Germania.
Dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Ermittlungen eingestellt hat, "ändert nichts an der politischen Verantwortung für die Verharmlosung der Schoah und anderen antisemitischen und neonazistischen Texten im offiziellen Liederbuch der Burschenschaft 'Germania'". Mit dieser Feststellung reagierte IKG-Präsident Oskar Deutsch in einer Aussendung.
"Mangels vorliegender Beweise für eine propagandistische Wiedergabe der strafrechtlich relevanten Textpassagen im Kreis der Mitglieder der 'Pennalen Burschenschaft Germania Wiener Neustadt' und aufgrund des Umstandes, dass trotz einer chemischen Analyse der Zeitpunkt der Schwärzung der inkriminierten Textpassagen in den Liederbüchern nicht mehr exakt und damit eine Beweismittelfälschung in Bezug auf das Ermittlungsverfahren nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen §§ 3g Verbotsgesetz 1947 und § 293 Abs 1 StGB aus Beweisgründen eingestellt", teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Als Zeuge einvernommen
Die Anklagebehörde wies am Freitag zudem darauf hin, dass Udo Landbauer, FPÖ-Spitzenkandidat bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner, im Ermittlungsverfahren gegen die für die Zusammenstellung und Illustration der Liederbuchausgabe Verantwortlichen "als Zeuge einvernommen" worden sei. "Seitens der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde gegen ihn im Zusammenhang mit dieser 'Liederbuchaffäre' auch eine Anzeige wegen des Verdachts nach § 3g Verbotsgesetz 1947 eingebracht, diesbezüglich jedoch mangels entsprechenden Anfangsverdachtes von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen."
Die Affäre war kurz vor der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner bekanntgeworden. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei der "Germania" waren Liederbücher mit teilweise geschwärzten Passagen sichergestellt worden. Die folgenden Ermittlungen richteten sich gegen vier Verdächtige, die für das 1997 neu aufgelegte Liederbuch mit NS-verherrlichenden Inhalten verantwortlich zeichneten.
Wegen der Affäre war Landbauer, Spitzenkandidat der FPÖ, unmittelbar nach der Landtagswahl zurückgetreten. Er legte alle politischen Funktionen zurück und kehrte auch der "Germania" den Rücken.
Nun dürfte Landbauers Comeback bevorstehen. Der niederösterreichische FPÖ-Chef Walter Rosenkranz erklärte erst kürzlich, dass für ihn eine Rückkehr des 32-Jährigen in die Politik nur logisch sei.