1 Ist das eine fundamentale Änderung der Arbeitszeitregeln?
Die maximale Regelarbeitszeit bleibt grundsätzlich bei acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Alles darüber hinaus sind Überstunden. Allerdings wird es deutlich einfacher, zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Das war bisher nur in sehr streng umrissenen Ausnahmefällen möglich. Außerdem werden die Ruhezeiten im Gastrobereich verkürzt sowie nahe Angehörige der Unternehmer und Mitarbeiter „mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis“ von dem Arbeitszeitgesetz ausgenommen.
2 Was heißt die Änderung vom 10- zum 12-Stunden-Maximum?
Schon bisher war es nach § 7 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes möglich, zur Bewältigung vorübergehender Auftragsspitzen zwölf Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten – allerdings unter strengen Auflagen. So mussten Unternehmen das mit ihrem Betriebsrat vereinbaren und diese Vereinbarung sowohl Gewerkschaft als auch Arbeitsinspektorat weitergeben.
Diese Regelung wird nun abgeschafft, in Zukunft darf täglich bis zu 12, wöchentlich bis zu 60 Stunden gearbeitet werden.
3 Wie wird das individuell funktionieren?
Die Arbeitnehmer sollen künftig individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren, ob und wie oft sie über die acht Stunden hinaus arbeiten wollen – diese Mehrstunden gelten auch weiterhin als Überstunden, die ausbezahlt oder durch Zeitausgleich konsumiert werden können.
4 Das heißt, Betriebsrat und Gewerkschaft verliert die Mitsprache?
Ja, aber nicht sofort. Bereits bestehende Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge, die strengere Arbeitszeitregeln vorsehen, bleiben vorerst aufrecht. Allerdings haben Unternehmer und ihre Vertreter wie bisher die Möglichkeit, diese Vereinbarungen aufzukündigen – bei einer allfälligen Neuverhandlung fällt das Druckmittel der Arbeitnehmervertreter weg, dass der Zwölfstundentag nur mit ihrer Zustimmung möglich ist.
5 Wie freiwillig wird der Zwölfstundentag?
ÖVP und FPÖ haben in die Novelle aufgenommen, dass Arbeitnehmer die 11. und 12. Stunde „ohne Angabe von Gründen“ ablehnen können und deswegen weder gekündigt werden noch Nachteile erfahren dürfen - sie dürfen etwa auch nicht bei Gehaltserhöhungen oder Beförderungen deswegen übergangen werden. Wird man anlässlich einer solchen Weigerung gekündigt, kann man diese Kündigung beim Arbeitsgericht bekämpfen.
6 Reicht diese Sicherung aus?
Das hängt davon ab, wem man glaubt: Die Regierungsparteien und Wirtschaftskammer malen ein Bild von mündigen Arbeitnehmern, die freiwillig mit Unternehmen flexiblere Arbeitszeiten vereinbaren und so etwa größere Freizeitblöcke ansparen können. Arbeiterkammer und Gewerkschaften verweisen dagegen auf den wirtschaftlichen Druck, den Arbeitgeber ausüben könnten, um den Zwölfstundentag auch gegen den Willen ihrer Mitarbeiter durchzusetzen: Zwar werde wohl niemand sofort einer Weigerung wegen gekündigt, zwölf Stunden zu arbeiten – bei einer regelmäßigen Verweigerung könnte man dann aber der erste sein, der anlässlich einer Einsparungswelle gehen müsste – ein Zusammenhang, der vor Gericht schwer zu beweisen wäre.
7 Gibt es Obergrenzen für Überstunden, die so geleistet werden?
Die Obergrenze von 200 Überstunden pro Jahr wird aus gestrichen. Übrig bleibt, auf Basis einer EU-Richtlinie, dass innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen nicht mehr als 48 Überstunden geleistet werden dürfen.
8 Was ändert sich für Beschäftigte in der Gastwirtschaft?
Die verpflichtende tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer wird von elf auf acht Stunden verkürzt, wenn diese in „geteilten Diensten“ arbeiten. Ein Beispiel hierfür wäre ein Kellner, der am Vormittag beim Frühstück arbeitet, dann drei Stunden Pause macht und bis zum Abend weiterarbeitet.
9 Wer fällt komplett aus dem Arbeitszeitregime?
Nahe Verwandte des Arbeitgebers fallen komplett aus dem Arbeitszeitgesetz heraus. Ebenfalls ausgenommen werden – zusätzlich zu leitenden Angestellten – auch „Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist“. Kritiker sehen einen Gummiparagrafen, der viele Arbeitnehmer aus dem Schutz des Arbeitszeitgesetzes ausschließt.
10 Wer ist dafür verantwortlich?
Die Regierungsparteien werden die Novelle wohl alleine beschließen. Die Neos hatten zuletzt noch einen Abänderungsantrag eingebracht, der etwa die Ausweitung auf Mitarbeiter mit Entscheidungsgewalt verhindern sollte.
Georg Renner