Der Gesetzesentwurf für die Einführung des „Familienbonus“ sieht ab 2019 einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind vor. 500 Euro Steuerbonus gibt es noch für Kinder ab dem 18. Geburtstag, immer vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Eltern haben ein entsprechendes Einkommen. Die Gutschrift wird nämlich direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen, der sogenannte „Kindermehrbetrag“.

Diese Mindestsumme soll allerdings nicht an Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher fließen, die elf Monate oder mehr Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. Das Finanzministerium begründet diese Ausnahme damit, dass Arbeitslose ohnehin einen Zuschlag von 350 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

Begünstigte sind nach Angaben des Finanzministeriums 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern. Die Kosten liegen bei 1,5 Milliarden Euro. Zur Gegenfinanzierung des Familienbonus wird die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten abgeschafft. Die Netto-Kosten des Gesetzes wurden zuletzt mit 750 Millionen Euro 2019 und 1,19 Milliarden Euro ab 2020 beziffert. Wobei ein Drittel des Steuer-Entfalls von Ländern und Gemeinden geschultert werden muss.