1. Wer einen Asylantrag stellt, soll bis zu 840 Euro zahlen. Warum?
Die Fremdenrechtsnovelle sieht vor, dass Asylwerbern bis zu 840 Euro abgenommen werden kann. Laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) soll damit ein finanzieller Beitrag für das eigene Verfahren geleistet werden. „Die Erfahrung zeigt uns jedoch, dass die meisten Asylsuchenden mit äußerst geringen finanziellen Mitteln ankommen“, erklärt Christoph Pinter, Leiter des UNO-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) in Wien. Für sie sei die Grundversorgung vorgesehen. „Wer sich ein Leben im Land jedoch leisten kann, bei dem ist es durchaus gerechtfertigt, diese Versorgung nicht zu bieten“, sagt Pinter. Der vorgeschlagene Weg sei jedoch der falsche. „Es ist doch sinnvoller, diese Menschen für ihren Unterhalt selbst aufkommen zu lassen, anstatt ihnen vorher alles wegzunehmen, um sie dann erst recht in die Grundversorgung zu nehmen.“
2. Warum sollen die Behörden Zugriff auf Handys bekommen?
Bei der „Erstaufnahme“ sind Asylwerber dazu verpflichtet, ihre Fluchtroute zu rekonstruieren. Damit soll geklärt werden, wo der Betroffene das erste Mal europäischen Boden berührt hat. Denn dieses Land ist – zumindest auf dem Papier – für den Asylantrag zuständig. Die Novelle sieht vor, dass die Behörden Zugriff auf die Geodaten des Telefons bekommen, um die Geschichte des Antragstellers zu überprüfen. Die UNHCR sei hier nicht grundsätzlich dagegen, erklärt Pinter. Es müsse aber jeder Fall einzelnen geprüft werden, gehe es hier doch um einen Eingriff in Privatleben und Datenschutz. „Zudem bekommen viele Flüchtlinge ihre Handys von Schleppern, die diese zuvor verwendet haben. Eine zweifelsfreie Zuordnung dieser Daten dürfte also schwer werden.“
Verschärftes Asylrecht im Ministerrat beschlossen
3. Was soll eine „Anschlussschubhaft“ bringen?
Asylwerber, die eine Haftstrafe verbüßt haben, sollen gleich im Anschluss in Schubhaft genommen werden können, bis sie abgeschoben werden. Das Ministerium will damit verhindern, dass diese Personen untertauchen. Zudem sollen Behörden bereits während der Haft entsprechende Schritte setzen, damit jene, die abgeschoben werden können, schneller das Land verlassen. In der Praxis sieht Pinter jedoch einige Probleme: „Ein Asylwerber kann erst abgeschoben werden, wenn ein rechtskräftiger negativer Bescheid vorliegt.“ Die Verurteilung allein bedeute noch keine Absage, „wenn der Person in ihrem Herkunftsland der Tod droht, kann sie nicht abgeschoben werden“.
4. Welche weiteren Maßnahmen sollen „U-Boote “ verhindern?
Auch für „Dublin-Fälle“, die in ein anderes EU-Land überstellt werden, soll künftig eine Gebietsbeschränkung gelten. Der eigene Bezirk darf also nicht verlassen werden. Zudem sollen Krankenhäuser den Behörden melden müssen, wann ein Asylwerber voraussichtlich entlassen wird. Das Ministerium verspricht sich hier mehr Kontrolle, NGOs zeigen bisher Verständnis.
5. Warum sollen Asylberechtigte länger auf eine Staatsbürgerschaft warten müssen?
Zehn Jahre sollen Asylberechtigte warten müssen, um eine Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Bisher genossen sie ein Privileg, das von der Genfer Flüchtlingskonvention empfohlen wurde, sagt Pinter. Dieses sehe vor, dass man nach nur sechs Jahren (wie Bewerber aus EU-Staaten) Österreicher werden kann. Das will Kickl nun abschaffen – um Asyl und Zuwanderung nicht gleichzusetzen, heißt es aus dem Ministerium. Pinter warnt: „Das nimmt den Integrationsanreiz.“Zudem sei die Maßnahme unnötig: „Österreich bürgert bereits jetzt außergewöhnlich wenige Menschen ein.“