Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich klar gegen die Regierungsvorhaben in Sachen Asyl gestellt. "Würde die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen, bliebe als einzige höchstgerichtliche Instanz zur Überprüfung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts der Verfassungsgerichtshof", mahnte der VwGH in einer Aussendung ein.
Kritik im Namen des Gerichtshofes ist eher ungewöhnlich, umso schwerer wiegt der Einwand des Höchstgerichts. Die Pläne würden die 2012 beschlossene Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit konterkarieren und wären ein "Rückschritt in einem menschenrechtlich besonders sensiblen Bereich". Die neue ÖVP-FPÖ-Regierung plant, zur Effizienzsteigerung von Asylverfahren den Ausschluss der außerordentlichen Revision an den VwGH.
Es wäre in diesem Fall mit einer weiteren Steigerung der Beschwerden in Asylangelegenheiten an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu rechnen, womit es im Ergebnis lediglich zu einer Verschiebung von Verfahren vom VwGH zum VfGH kommen würde, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem dauerten die Verfahren vor dem VwGH im Schnitt nur eineinhalb Monate, es käme also zu keiner "nennenswerten Verfahrensbeschleunigung".
Laut VwGH sind mehr als 90 Prozent der Asyl-Verfahren vor dem höchsten Verwaltungsgerichts außerordentliche Revisionen. "Ein Ausschluss dieser Revisionsmöglichkeit bedeutet praktisch einen völligen Ausschluss der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes in Asylsachen", so die Warnung der Richter. Die Anrufbarkeit der VwGH stelle die Einhaltung menschenrechtlicher Garantien sicher und sorge für eine Rechtsprechung nach einheitlichen Grundsätzen. Sowohl Asylwerber als auch Asylbehörden hätten Revision eingelegt, so der VwGH.