Der Linzer Terminal Tower war ein Bauprojekt des Konsortiums Porr, der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und Raiffeisen Leasing. Die Affäre um den Terminal Tower gilt als wichtiger Nebenschauplatz der Buwog-Affäre.

Die Bauarbeiten wurden 2006 begonnen und 2008 abgeschlossen. Die Projektbetreiber des Terminal Tower, die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und die Porr versuchten, die Finanzlandesdirektion Oberösterreich als Mieter zu gewinnen. Erste Bemühungen in Gesprächen mit Immobilieninvestor und Grasser-Freund Ernst Plech reichen ins Jahr 2004 zurück. Der damalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser lehnte die Übersiedlung der ihm unterstellten Finanzlandesdirektion zunächst allerdings wegen der höheren Mietkosten ab.

Im Jahr 2005 vereinbarte die zur Porr gehörende UBM Realitätenentwicklung (UBM) mit dem Lobbyisten Walter Meischberger und dem PR-Berater Peter Hochegger laut Anklageschrift ein Beraterhonorar von 200.000 Euro, um „Hindernisse in Zusammenhang mit einem von der Porr in Linz entwickelten Büroprojekt aus dem Weg zu räumen“. Kurz darauf revidierte Grasser seine Meinung und sprach sich fortan für den Terminal Tower als neuen Standort aus. 2006 zog die Finanz im Terminal Tower ein. Die 200.000 Euro sollen auf den drei Buwog-Konten gelandet sein (siehe Seite 2/3).

Am 28. Jänner 2010 kam es zu Hausdurchsuchungen in den Wiener Büroräumlichkeiten der Porr und der UBM. Am 12. Oktober 2010 berichtet die Wiener Stadtzeitung „Falter“ von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch gegen den früheren Porr-Boss Horst Pöchhacker Anfang Oktober. 2011 folgten Hausdurchsuchungen in den privaten und geschäftlichen Räumlichkeiten Pöchhackers.

Am 21. Juli 2016 gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bekannt, dass gegen Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Ernst Plech, Peter Hochegger und zwölf weitere Personen Anklage erhoben werde. Der verursachte Gesamtschaden durch das Projekt Terminal Tower, unter anderem durch überhöhte Mieten und den Leerstand im alten Gebäude, beläuft sich auf bis zu zehn Millionen Euro.

Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Die Republik hat sich dem gesamten Prozess bekanntlich als Privatbeteiligter angeschlossen.