Mit einer Sachverhaltsdarstellung haben Sie die Ermittlungen in der Causa Buwog 2009 ins Rollen gebracht. Wann haben Sie sich zu erstem Mal gedacht: Hier stimmt etwas nicht?
Gabriela Moser: Eigentlich schon im Jahr 2000. Mich hat es damals an sich gestört, dass die 60.000 Bundeswohnungen so schnell unter den Hammer kommen sollten. Ich habe von Informanten zudem erfahren, dass sich Plech (Ernst, Immobilienmakler und Angeklagter, Anm.) hier eingeschalten und die Privatisierung vorangetrieben hat. Daraufhin folgten insgesamt 30 parlamentarische Anfragen zur Buwog, die aber nichts verhindern konnten.
Stichwort Informanten: Wie schwer war es, an entsprechende Informationen zu kommen?
Es gibt ein Kabinett und Beamte im Ministerium, die beobachten. Und jene, die ich kenne, habe ich damals angerufen.
Wie schwer wird es in diesem Prozess, Grasser und Co. Schuld nachzuweisen, wenn die berühmte „Smoking Gun“ fehlt?
Bei Angeklagten gilt prinzipiell die Unschuldsvermutung. Bei Grasser natürlich besonders, dennoch wird es für ihn dank nachgewiesener Kontoverflechtungen eng. Außerdem ist die Verschleierungstaktik mithilfe von Rechtsanwalt Toifl ein starkes Indiz. Warum hat sich Grasser eingemischt und war laut Meischberger „supernervös“, wenn es nichts zu verschleiern gab? Hier dürfte er in Erklärungsnot geraten.
Alle relevanten Indizien finden sich in der 800 Seiten starken Anklageschrift. Wie viel Neues erwarten Sie?
Inhaltlich wird es nichts Neues geben. Aber Prozesse wie diese leben von den Befragungen. Und Strafminderung könnte für so machen Angeklagten durchaus ein Grund sein, auszusagen.
Die Causa Grasser zieht sich seit Jahren dahin. Was sagt das über unser Justizsystem aus?
Der Anfang wurde ja schon verpatzt, weil die damalige Berichtspflicht alles gelähmt hatte. Die wurde zwar reduziert, aber auch die Kontoöffnungen in Lichtenstein und der Schweiz waren langwierig. Hätte man gleich zu Beginn U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr verhängt, dann wäre es vielleicht schneller vorangegangen.
Welche Lehre kann Österreich aus dieser Causa ziehen?
Der Fall ist eine typische Vergabe-Geschichte. Deshalb sind Transparenz und die Einhaltung des Vergabegesetzes so wichtig. Den damaligen Bietersturz hat auch der Rechnungshof kritisiert, die Staatsanwaltschaft hätte hier weiterermitteln sollen. Doch das geschieht in den meisten Fällen nicht.
Die Wahlschlappe der Grünen hat auch Sie aus dem Parlament gerissen. Fürchten Sie um die dortige Aufdeck-Arbeit?
Das hängt davon ab, wie viel Biss die anderen Abgeordneten jetzt entwickeln.
Sollte Grasser freigesprochen werden: Hat sich das gelohnt?
Die Entscheidung ist Sache der Justiz. Die Angeklagten sind aber schon gestraft genug – mit den Honoraren für ihre Anwälte und dem Imageschaden.