Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montagnachmittag den Weg für den Start des Buwog-Prozesses freigemacht. Nach rund 30-minütiger Beratung entschieden die OGH-Richter und verwarfen die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur. Diese hatte die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker in Frage gestellt. Nach dem OGH-Urteil bleibt sie jedoch Vorsitzende des Schöffensenates.
Hohenecker urteilte in erster Instanz im Villa-Esmara-Prozess nicht über den Angeklagten Karl Petrikovics, weil dieser verhandlungsunfähig war. Der von ihr verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig. Petrikovics ist mittlerweile wieder verhandlungsfähig - aber vor welcher Richterin? Zur Klärung dieser Frage hat die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH gerichtet, über die am Montag verhandelt wurde. Die Generalprokuratur sprach sich für einen Richterwechsel aus.
Der OGH folgte dieser Argumentation nicht und verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde unter anderem mit Verweis auf verfahrensökonomischen Gründen. Auch sei die Ausschreibung des Buwog-Verfahrens schon erfolgt, bevor in der anderen Causa eine Entscheidung gefallen war. Aus Zuständigkeitsgründen spreche nichts gegen Richterin Marion Hohenecker, argumentiert der OGH. "Aus unserer Sicht bleibt damit auch der Richtersenat in der Causa Buwog zuständig", schließt der OGH-Richter. Eine erste Reaktion von Grasser-Anwalt Manfred Ainedter im Gerichtssaal: "Die Welt geht nicht unter." Vor der Beratung hatte er noch vermutet, dass der Prozess morgen nicht starten werde.
15.18 Uhr - Nichtgkeitsbeschwerde verworfen
Der OGH-Senat hat entschieden und verwirft die Nichtigkeitsbeschwerde. Damit kann der Buwog-Prozess morgen wie geplant starten. Der OGH argumentiert unter anderem mit verfahrensökonomischen Gründen. Auch sei die Ausschreibung des Buwog-Verfahrens schon erfolgt, bevor in der anderen Causa eine Entscheidung gefallen war. Aus Zuständigkeitsgründen spreche nichts gegen Richterin Marion Hohenecker, argumentiert der OGH. "Aus unserer Sicht bleibt der Richtersenat in der Causa Buwog zuständig", schließt der OGH-Richter. Eine erste Reaktion von Grasser-Anwalt Manfred Ainedter im Gerichtssaal: "Die Welt geht nicht unter." Vor der Beratung hatte er noch vermutet, dass der Prozess morgen nicht starten werde.
14.52 Uhr - Beratung
Der Anwalt von Petrikovics sieht die Rechte seines Mandanten verletzt und erläutert seine Sichtweise. Das Villa-Esmara-Verfahren und die Causa Buwog müssten vom gleichen Richter geführt werden. Er schließt sich dem Antrag der Generalprokuratur an. Der Anwalt vermutet, dass das Landesgericht Wien die derzeitige Konstellation aus "verfahrensökonomischen Gründen" gewählt habe. Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten seines Mandanten gehen, so die Argumentation. Damit zieht sich der OGH-Senat auch schon zur Beratung zurück. Diese soll rund 30 Minuten lang dauern.
14.47 Uhr - Das Verfahren
Nach einem kurzen Überblick durch den OGH-Senat über die Causa Villa Esmara, erklärt die Generalanwältin der Generalprokuratur, warum das Recht auf gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Hohenecker urteilte in erster Instanz im Villa-Esmara-Prozess nicht über Petrikovics, weil er verhandlungsunfähig war. Der von ihr verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig. Petrikovics ist mittlerweile wieder verhandlungsfähig - aber vor welcher Richterin soll nun die Anklage gegen ihn verhandelt werden, der früheren, also Hohenecker, oder der neuen, also Csarmann?
Zur Klärung dieser Frage hat die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH gerichtet, über die nun heute verhandelt wird. Die Generalprokuratur spricht sich für einen Richterwechsel aus, der OGH muss aber ihrer Meinung nicht folgen, sondern entscheidet unabhängig.
14.34 Uhr - Verhandlung eröffnet
Großes Medien- und Zuschauerinteresse im Wiener Jusitzpalast. Einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn in der Causa Buwog gegen Karl-Heinz Grasser & Co. entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) noch über eine Zuständigkeitsfrage. Es geht darum, ob Richterin Marion Hohenecker die Zuständigkeit für den Angeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics in einem anderen Verfahren (Untreueprozess zu Villa Esmara) behält. Auch Manfred Ainedter, Anwalt von Karl-Heinz Grasser ist anwesend.
Laut Verteidiger ist Hohenecker nämlich für die Causa gar nicht zuständig. Sollte die Zuständigkeit durch einen OGH-Spruch zu einer anderen Richterin oder einem anderen Richter oder wechseln, könnte dies auch für den Grasser-Prozess einen Richterin-Wechsel bedeuten. Das würde den Prozessbeginn wohl um einige Monate verzögern.
Beim Landesgericht Wien hält man unabhängig von der heutigen Entscheidung an dem morgigen Termin fest. In einer Aussendung heißt es: "Der für das „BUWOG-Verfahren“ zuständige Richtersenat geht davon aus, dass selbst im Falle gemeinsamer Führung des Verfahrens „Villa ESMARA“ gegen die Angeklagten L* und P* die Zuständigkeit im „BUWOG-Verfahren“ davon unberührt bliebe, da die Gründe für die getrennte Führung des „BUWOG-Verfahrens“ nach wie vor gegeben sind, nämlich die Vermeidung von Verzögerungen, völlig verschiedene Faktenkomplexe, zwei Angeklagte im
Verfahren „Villa ESMARA” und 15 Angeklagte im Verfahren „BUWOG”."