Die rechtzeitige Auszahlung der ab Jänner vereinbarten Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst des Bundes verursacht Stress im Parlament. Grund dafür ist, dass für heuer nur noch eine Nationalratssitzung angesetzt ist, dafür aber mehr nötig wären. Gleichzeitig mitbeschlossen sollen auch mit der Gewerkschaft vereinbarte Verbesserungen im Dienstrecht werden.
Ein Gesetz für den Gehaltsabschluss von 2,33 Prozent für den öffentlichen Dienst ist wegen der heurigen Nationalratswahl noch nicht im Parlament eingebracht. Dazu ist eine eigene Sitzung nötig, in einer kurzen, formalen zweiten Sitzung muss es dem Ausschuss zugewiesen werden. Nach der Ausschusssitzung ist dann eine weitere Plenarsitzung zum Beschluss nötig. Allerdings ist heuer nur noch eine Plenarsitzung am 13. Dezember angesetzt.
Auf diese Problematik hat die zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) in einem Schreiben an das Nationalratspräsidium hingewiesen. In der Präsidiale bestand jedoch bereits Konsens unter allen fünf Parlamentsparteien, dass die erhöhten Gehälter den öffentlich Bediensteten wie vereinbart im Jänner überwiesen werden sollen. Das genaue Prozedere, wie dies technisch umgesetzt werden soll, ist allerdings noch offen.
Eine Möglichkeit wäre, die drei Plenar- und die eine Ausschusssitzung an einem Tag abzuhalten. Wenn die neue Regierung bis 13. Dezember noch nicht stehen sollte, könnte danach auch noch ein Plenartag für ihre Präsentation eingeschoben werden, der auch für den Beamtenbeschluss dienen könnte. Und wenn alle Stricke reißen sollten, könnten die Bundesbediensteten ihre Gehaltserhöhung nachträglich überwiesen bekommen.
Gemeinsam mit der Gehaltserhöhung sollen auch Verbesserungen im Dienstrecht für die Beamten beschlossen werden. Darüber hat Duzdar mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Einvernehmen erzielt und einen entsprechenden Entwurf dem Finanzministerium übermittelt. Aus dem Ressort von Hans Jörg Schelling (ÖVP) hieß es dazu, ein diesbezüglicher Beschluss "unterliegt nun dem parlamentarischen Prozess". Und im ÖVP-Klub wurde der APA versichert, dass man dabei keine Probleme sehe.
Enthalten ist in dieser Dienstrechtsnovelle u.a. dass die Unterstützung des Bundes, die derzeit Polizisten bzw. deren Angehörige bekommen, wenn sie im Dienst einen Unfall erleiden oder umkommen, auf alle Bundesbediensteten ausgeweitet wird. Die Nachtzeitgutschrift für Exekutivbedienstete wird um eine halbe Stunde pro Nachtdienst erhöht.
Derzeit bekommen Beamtinnen im Mutterschutz zwar ihren vollen Gehalt, sie verlieren aber ihre Zulagen. Künftig sollen sie die sogenannten Nebengebühren wie die Vertragsbediensteten ersetzt bekommen. Davon würden vor allem Polizistinnen profitieren. Außerdem wird die sogenannte Anschlusskarenz für die Korridorpension berücksichtigt. Derzeit zählen für eine Frau zwei Jahre der Kinderbetreuung für den Pensionsanspruch. Künftig sollen sechs zusätzliche Monate für den Anspruch auf die Korridorpension ab 62 gelten, nicht aber für die Pensionshöhe.
Weiters vorgesehen in der Novelle ist die Übernahme der Verlängerung des Anspruchs auf Familienhospizkarenz aus der Privatwirtschaft für den öffentlichen Dienst. Damit gibt es die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder vorübergehend karenzieren zu lassen. Pflegekarenzgeld gebührt in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld. Schließlich wird im Dienstrecht auch für die im Zuge der Bildungsreform beschlossenen Bildungsdirektionen und die dort geschaffenen Posten vorgesorgt.