Die frühere Grünen-Chefin und Klubobfrau Eva Glawischnig weist im Zusammenhang mit der Causa Pilz "den Vorwurf der politischen Intrige aufs Schärfste zurück". Peter Pilz sei mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin detailliert konfrontiert worden, erklärte Glawischnig am Samstag in einer Aussendung - allerdings nicht schriftlich, weil die Betroffene dem nicht zugestimmt habe.
"Ich hätte mir persönlich gewünscht, dass ich in meinem Berufsleben niemals mit solchen Vorwürfen zu tun haben muss", betonte Glawischnig, die im Mai aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war. Sie sei erstmals im Dezember 2015 von der Vertrauensperson des Grünen Klubs wegen Belästigungsvorwürfen gegen einen Abgeordneten kontaktiert worden, führte Glawischnig aus. Sie habe Pilz denn auch mit den Anschuldigungen konfrontiert, er sei darauf aber nicht weiter eingegangen.
Im Jänner 2016 habe dann ein Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft die Grüne Klubführung erreicht, in dem die Vorwürfe wie folgt bewertet worden seien: "Die von der Mitarbeiterin glaubhaft geschilderten Verhaltensweisen und Bemerkungen erfüllen nach unserer Beurteilung die Tatbestände der sexuellen und geschlechtsbezogenen Belästigung".
"Fast alle Passagen" vorgelesen
Man habe mehrmals versucht, von der betroffenen Mitarbeiterin von der Vertraulichkeit entbunden zu werden - einer Übermittlung des Schreibens an Pilz habe sie nicht zugestimmt, sie habe sich aber bereit erklärt, dass das Schreiben Pilz "in fast allen Passagen" vorgelesen werden könne, so Glawischnig. "Es wurde ihm langsam vorgelesen, er konnte mitschreiben", betonte Glawischnig. "Er war also sehr wohl in Kenntnis der Vorwürfe", habe aber ohne etwas Schriftliches nicht konkret Stellung nehmen wollen.
Der Grüne Klub habe die Vorwürfe klären wollen, jedoch könne ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission ausschließlich von der Betroffenen geführt werden, erläuterte Glawischnig. Für eine politische Klärung samt Konsequenzen in der Klubsitzung wäre die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht Voraussetzung gewesen, die aber nicht erteilt worden sei. Von der Anwältin der Betroffenen sei das mit der Befürchtung einer öffentlichen Bloßstellung und langfristigen Stigmatisierung argumentiert worden.