Eurofighter-Hersteller Airbus weist bekanntlich die Betrugsvorwürfe der Republik Österreich im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Abfangjägern zurück. Wie genau, geht aus der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Wien hervor, aus der nun die Tageszeitung "Der Standard" (Dienstag-Ausgabe) zitiert. Bei den Gegengeschäften sieht das Unternehmen demnach ein erfundenes Argument.
Der Republik Österreich sei bekannt gewesen, dass Gegengeschäfte Kosten verursachen, zusätzliche Kosten seien ihr daraus entgegen ihren Vorwürfen nicht entstanden. Der Verkäufer habe diese bereits in seine Bruttogewinnmarge mit fünf Prozent des Gesamtpreises eingerechnet. Auch dass Airbus die entstandenen Kosten für die Gegengeschäfte im Volumen von vier Milliarden Euro hätte gesondert ausweisen müssen, bestreitet das Unternehmen und beruft sich dabei auf ein Gutachten von Martin Spitzer, der an der WU Bürgerliches Recht lehrt.
"Kein Interesse an Kosten"
Zudem habe die Republik "nach Einlangen der ersten Angebote mehrmals Aufklärung zu verschiedenen Positionen des Angebots ... gefordert", auf Gegengeschäftskosten hätten sich die aber nie bezogen. Dasselbe gelte für die Vergleichsgespräche, die 2007 im Vergleich endeten, der die Reduzierung von 18 auf 15 Flieger brachte. "Aus dem enormen Detailgrad aller übrigen verlangten Informationen ... ergibt sich ganz klar, dass die Republik in der Vergangenheit an der Angabe dieser Kosten kein wirkliches Interesse hatte, sondern dieses Argument erst für die Erstellung der Sachverhaltsdarstellung erfunden hat", um einen "seitens Einzelner parteipolitisch herbeigesehnten Vertragsausstieg überhaupt argumentieren zu können", schreiben die Anwälte von Airbus.
Auch der Vorwurf der Österreicher, 183,4 Millionen Euro seien in die Flieger eingepreist worden, aber an der Republik nahestehende "Berater" geflossen, sei falsch - dafür fänden sich auch keine Anhaltspunkte in den Akten.
Österreich und die Gegengeschäfte
Anders als von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil insinuiert, sei das Konstrukt mit den Gegengeschäften nicht von Eurofighter gewünscht und gewählt worden. Tatsächlich habe "die Republik solche Gegengeschäfte in einem bis dahin nicht dagewesenen Umfang gefordert. An diesen zusätzlich von der Republik Österreich verlangten (Fremd-)Geschäften hatten die beteiligten Unternehmen nicht das geringste Interesse", glauben die Airbus-Anwälte.
Sie wollen "noch heute" aus Berichten auf der Homepage des Verteidigungsministeriums zu Veranstaltungen im Jahr 2002 "die politischen Erwartungen aus derartigen Gegengeschäften" herauslesen, "die nichts, aber auch gar nichts mit der eigentlichen Beschaffung von Verteidigungsgütern zu tun haben". Der nunmehrige Vorwurf der Republik an die Vertragspartner gehe ins Leere und widerspreche "jeglichen Gepflogenheiten im Umgang mit einem jahrelang loyalen Geschäftspartner, dessen Abfangjäger vom österreichischen Bundesheer geschätzt werden".