Der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler war im Jänner dieses Jahres im zweiten Rechtsgang wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.
In dem Verfahren war es um zwei Anklagepunkte gegangen: Einerseits um eine auf einer Scheinrechnung basierenden Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt.
Urteil 2017: Zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft
Der Schuldspruch für den ehemaligen FPÖ-und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in Sachen Fußball-Bundesliga und einer 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ ist rechtskräftig. Offen ist allerdings noch, ob es bei der vom Erstgericht verhängten Strafe - zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt - bleibt. Laut "Standard" prüft Westenthaler nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Aktuell wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Westenthaler unter anderem wegen Untreue ermittelt, weil er über Umwege vom Glücksspielkonzern Novomatic zwischen Frühling 2009 und Ende 2014 monatlich Geld lukriert haben soll. Zunächst soll er 4.000 Euro bekommen haben. Weil Westenthaler das zu wenig war, sollen die Zahlungen auf 4.500 Euro angehoben worden sein. Westenthaler hat diese Vorwürfe schon vor Monaten als "an den Haaren herbeigezogen" bezeichnet.