In Österreich tritt am Sonntag das Anti-Verhüllungsgesetz in Kraft. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass diese nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Politisch zielt das von ÖVP und SPÖ beschlossene Gesetz auf Burka und Nikab, formuliert wurde es aber "religionsneutral".

Polizei will sensibel vorgehen

Neben konservativ-islamischen Gesichtsschleiern sind vom Verbot auch Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken betroffen. Die Polizei will gegen Verstöße mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen. Wer sich verhüllt, begeht ein Verwaltungsdelikt. Wird der Aufforderung, die Verhüllung abzulegen, nachgekommen, soll keine Strafe ausgesprochen werden. Wird die Abnahme verweigert, wird die betreffende Person zur Identitätsfeststellung festgenommen und in der Folge ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Ausnahmen vom Verschleierungsverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.

ÖVP-Chef Sebastian Kurz war als Integrationsminister maßgeblich am Zustandekommen des Verhüllungsverbots beteiligt. Auch die SPÖ verteidigte ihre Zustimmung. Kritik gab es aus der Opposition, von Frauen- und Menschenrechtsaktivisten sowie von Religionsvertretern. In der Tourismusbranche sieht man das Verbot zwiespältig.