Bei den Wahlkarten für die Nationalratswahl am 15. Oktober ist ein erstes Missgeschick bekannt geworden. In einem Fall wurden in einem Briefwahlkuvert versehentlich zwei Stimmzettel verschickt. Im Innenministerium sprach man von einem "Einzelfall". Rechtlich hat das keine Auswirkungen, das Gesetz hat für derartige Fälle Vorkehrungen parat.
Im Innenministerium betonte man auf Nachfrage der APA, dass sich aus dem irrtümlichen Versand von zwei Stimmzetteln in Wahlkuverts kein Grund für eine Wahlanfechtung ableiten lasse. Denn auch mit zwei Stimmzetteln kann nur eine Stimme abgegeben werden. Die empfohlene Vorgangsweise aus der Wahlabteilung des Innenministeriums lautet in dem geschilderten Fall aber, den überschüssigen Stimmzettel nicht zu verwenden.
Telefonhotline
Im Innenressort verwies man darauf, dass man bezüglich des Anlassfalles in Wien die zuständige Magistratsabteilung (MA 62) mit dem Fall befasst habe. Diese habe versichert, dass es sich höchstens um einen Einzelfall handeln könne. Für Fragen aller Art im Zusammenhang mit der Nationalratswahl können sich Bürger an die Hotline des Innenministeriums wenden. Diese ist unter der Telefonnummer 0800/20 22 20 werktags von 07.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Im Vorjahr kam es bei der Bundespräsidentschaftswahl beim Briefwahlsystem gleich zu mehreren Pannen. Wegen schadhafter Kuverts musste die Stichwahl im Herbst gleich um mehrere Wochen verschoben werden.