Irritationen gibt es um einen Auftritt von Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern und dem Kabarettisten und Buchautor Dirk Stermann. ORF-Mitarbeitern - Stermann ist vor allem aus der ORF-Comedy-Show "Willkommen Österreich" bekannt - sind Auftritte mit Politikern im Wahlkampf eigentlich untersagt. Dass Kern und Stermann dennoch gemeinsam diskutieren ist laut ORF auf einen Fehler zurückzuführen.
Das Bruno Kreisky-Forum hat für Mittwochabend unter dem Motto "Fenster auf und Luft herein 2.0" zu einer Diskussion mit Kern und Stermann eingeladen. Das SPÖ-nahe Institut wurde 1991 in Erinnerung an den früheren SPÖ-Chef und Bundeskanzler Bruno Kreisky gegründet wurde. Im Wahlkampf sind solche Auftritte von Politikern und ORF-Mitarbeitern von ORF-Seite nicht erwünscht.
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hatte erst Anfang August in einer "Internen Mitteilung" an alle ORF-Mitarbeiter erklärt, dass "die Glaubwürdigkeit von Objektivität, Unparteilichkeit und journalistischer Unabhängigkeit des ORF leidet, wenn die dazu Verpflichteten parteipolitisches Engagement zeigen, wie z.B. durch die Teilnahme an Veranstaltungen und Diskussionen von Parteien und Vorfeldorganisationen." Im Sinne des ORF-Gesetzes sei "auf derartige Aktivitäten zu verzichten", hielt der ORF-Chef fest. Eine Anweisung, die nicht nur für Mitarbeiter der ORF-Information gilt, sondern auch für jene des Bereichs Unterhaltung.
Ermahnung für einen Redakteur
Ein Auftritt der Ski-Ko-Kommentatorin Alexandra Meissnitzer bei der Präsentation des ÖVP-Wahlprogramms an der Seite von ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte zuletzt bereits für Kritik gesorgt. Der Auftritt war dem ORF vorher weder bekannt noch wäre er vom öffentlich-rechtlichen Sender genehmigt worden. Man werde mit Meissnitzer deshalb ein Sensibilisierungsgespräch führen, hieß es auf dem Küniglberg.
Im Fall der heute stattfindenden Diskussion zwischen SPÖ-Spitzenkandidat Kern und Stermann, hat der ORF-Kabarettist bei seinem Sender vorher um Genehmigung angesucht. Dabei ist offenbar ein Fehler passiert, denn auch dieser Auftritt hätte nicht genehmigt werden dürfen. "Die Freigabe durch den zuständigen ORF-Unterhaltungsredakteur war eine Kompetenzüberschreitung, die eine Ermahnung zur Folge hat. Der notwendige Dienstweg wurde nicht eingehalten", teilte der ORF auf APA-Anfrage mit.