Die Justiz setzte im Jahr 2016 rund 18.000 mal "besondere Ermittlungsmaßnahmen" ein - also Bank-Kontoabfragen, DNA-Untersuchungen, Abfragen über Telefonate und Nachrichtenübermittlung bei Mobilfunkbetreibern, Hausdurchsuchungen, optische und akustische Lauschangriffe. Aber nur jedes sechste Verfahren führte zur Verurteilung, berichtet der "Kurier".

Den Löwenanteil machten die Handy-Überwachungen mit mehr als 8.000 aus - sie haben sich seit 2008 verdoppelt, geht aus der Antwort des Justizministers auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Hausdurchsuchungen gab es 3.629, Nachrichtenüberwachungen 3.031, der Lauschangriff wurde 224 mal eingesetzt.

Der Gesamtanstieg gegenüber 2015 hielt sich mit rund 5,3 Prozent in Grenzen - und sei vor allem auf einen Anstieg der Extremismus-Strafsachen und der Computerkriminalität zurückzuführen, erklärte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in der Anfragebeantwortung. Die Staatsanwaltschaften würden bei der Anwendung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen nach wie "durchaus sorgfältig und mit Augenmaß vorgehen".

Für den Grünen Justizsprecher und Klubobmann Albert Steinhauser sind die Zahlen dennoch "alarmierend" - und zwar mit Blick auf die erreichten Ergebnisse: Nur in 2.813 Fällen seien die überwachten Personen verurteilt worden. "Die Schere zwischen Überwachungsmaßnahmen und Verurteilungen geht immer weiter auseinander", konstatierte Steinhauser. Dass "flächendeckend immer mehr Überwachungsmaßnahmen immer weniger Verurteilungen gegenüberstehen, stellt einen kriminalpolitischen Supergau dar". Und dies lasse auch das - von der ÖVP forcierte - "Sicherheitspaket" (mit noch mehr Überwachungsmöglichkeiten) in einem neuen Licht erscheinen.

Das Justizministerium wies darauf hin, dass zahlreiche 2016 angefallene Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sind und daher in der Erledigungsbilanz nicht aufscheinen. Außerdem komme es zu Mehrfachzählungen, wenn gegen einen Verdächtigen mehrere Überwachungsmaßnahmen gesetzt warden.