Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat für das Wahlprogramm der ÖVP ein Paket mit härteren Strafen für Gewaltdelikte ausgearbeitet. Auch Maßnahmen gegen islamische Vereine und Doppelstaatsbürgerschaften sind darin vorgesehen, wie Brandstetter in Alpbach im Gespräch mit der APA erklärte. "Das Gesamtpaket ist im Prinzip fertig", so Brandstetter.
Islamische Vereine im Visier
Teil des Pakets soll ein Tatbestand sein, der die Täuschung von Behörden unter Strafe stellt. Der Justizminister zielt damit auch auf islamische Vereine, die sich bei der Prüfung ihre Finanzierung nicht kooperativ zeigen, sowie die Erschleichung unrechtmäßige Doppelstaatsbürgerschaften. "Es ist meines Erachtens nicht in Ordnung, dass jemand straflos zu seinem eigenen Vorteil Behörden täuschen kann. Das habe ich nie eingesehen. Ich werde hier einen entsprechenden Vorschlag machen."
Behörden wie das Kultusamt im Bundeskanzleramt, dass für die Kontrolle des Auslandsfinanzierungsverbots von islamischen Vereinen zuständig ist, sollen so besseren Zugriff auf die Informationen erhalten. "Wenn Kontrollmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, weil es offenbar dem zu Kontrollierenden geschickt gelingt, die Behörden hinters Licht zu führen oder sich der nötigen Kooperation zu entziehen, ohne dass irgendwas passieren kann, dann muss ich sagen, da ist was faul im Staate Dänemark. Das geht nicht, das kann man nicht akzeptieren."
Härtere Strafen bei Gewaltdelikten
Details zu den geplanten härteren Strafen bei Gewaltdelikten, insbesondere Sexualdelikten, wollte der Minister noch nicht verkünden. "Die Strafen bei Gewaltdelikten sind in der Relation zu Vermögensdelikten zu gering. Die Relationen werden sich im richtigen Sinn verändern. Es wird strengere Strafen bei Gewaltdelikten geben, aber keine Vorschläge zur Entkriminalisierung bei Vermögensdelikten. Jetzt geht es einmal darum, gegen Gewaltdelikte schärfer vorzugehen."
Dabei will der Justizminister vor allem den Opferschutz verbessern. Hier sei bisher zu wenig passiert. Als Beispiel nannte Brandstätter den Fall eines zehnjährigen Buben, der in einem Wiener Hallenbad von einem Iraker vergewaltigt wurde. Der Oberste Gerichtshof hatte die Strafe von sieben auf vier Jahre reduziert, unter anderem mit der Begründung, dass es keine schwere Beeinträchtigung des Opfers gebe. Die Mutter des Buben hatte in Medien ihr Unverständnis darüber geäußert und gemeint, dass ihr Sohn nach wie vor traumatisiert sei. "Das sind schon Dinge, wo ich sagen muss, das kann es nicht sein. Da ist offensichtlich der Opferschutz vom Stellenwert her nicht hoch genug eingeschätzt worden. Und ich meine jetzt nicht die Einzelfallentscheidung des OGH, sondern die Rechtsgrundlage. Die muss man verbessern."
Dass Kritiker nach dem Vorstoß von ÖVP-Chef Sebastian Kurz für härtere Strafen darauf hinwiesen hatten, dass das Strafgesetzbuch ohnehin erst Anfang 2016 novelliert wurde, lässt Brandstetter nicht gelten. "Wir haben Strafen erhöht, und wir haben neue Tatbestände kreiert, zum Beispiel gegen Cyber-Mobbing oder bei der sexuellen Belästigung. Das war das, was damals möglich war. Das war ein richtiger Schritt, aber da wäre noch mehr gegangen." Es sei deshalb auch nicht schwer gewesen, der Bitte von Kurz nach Vorschlägen für Nachschärfungen zu entsprechen. "Das ist eh schon alles in der Schublade gelegen."