Die Zahl der Bezieher von Mindestsicherung ist im Vorjahr um 8,1 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Bilanz des Sozialministeriums und der Statistik Austria hervor. Insgesamt bezogen 307.533 Personen (+23.159) bzw. 182.173 Bedarfsgemeinschaften (+13.726) diese Unterstützung. Unter Bedarfsgemeinschaften sind Paare, Eltern oder Alleinerzieher mit Kindern zu verstehen. Legt man die Zahlen auf die Gesamtbevölkerung um, so zeigt sich, dass bereits jeder 18. Einwohner in Österreich auf die Mindestsicherung angewiesen ist.
Mehr als die Hälfte der Bezieher (56 Prozent der Personen) lebte 2016 in Wien. Seit 2012 ist die Zahl der Unterstützten in der Bundeshauptstadt um 37,1 Prozent gestiegen. Deutlich stärker war der Zuwachs in den letzten fünf Jahren allerdings in Niederösterreich mit einem Plus von 61,2 Prozent und in Vorarlberg mit einem Plus von 52,4 Prozent.
Mehrheitlich Frauen beziehen Mindestsicherung
37 Prozent der Bezieher der Mindestsicherung waren Frauen, 36 Prozent Männer und 27 Prozent (minderjährige) Kinder. Darüber hinaus waren die meisten Bezieher Alleinstehende (37 Prozent der Personen, 62 Prozent der Bedarfsgemeinschaften).
Bei 65 Prozent der Bedarfsgemeinschaften betrug die Bezugsdauer im Jahr 2016 mehr als ein halbes Jahr, 16 Prozent bekamen vier bis sechs Monate, knapp 20 Prozent maximal drei Monate lang eine Unterstützung durch die Mindestsicherung. Die durchschnittliche Verweildauer von Bedarfsgemeinschaften betrug während des Berichtsjahres 8,1 Monate.
Länder geben 872,4 Millionen Euro aus
Die Ausgaben der Bundesländer für die Mindestsicherung betrugen 2016 insgesamt 872,4 Millionen Euro. Das ist gegenüber dem Jahr davor eine Steigerung um 14 Prozent. Damit entfielen im Jahr 2016 0,49 Prozent der Staatsausgaben auf die Mindestsicherung. Analog zu den Beziehern entfiel der Großteil der Ausgaben für laufende Geldleistungen auf Wien (555,2 Millionen Euro bzw. rund 64 Prozent).
Pro Bedarfsgemeinschaft wurden für die Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs im Jahr 2016 durchschnittlich 4789 Euro ausgegeben, um 247 Euro (+5,4 Prozent) mehr als im Vorjahr. Die Betrachtung nach den Bundesländern zeigt, dass Tirol mit 5329 Euro den höchsten Jahresaufwand je Bedarfsgemeinschaft hatte, gefolgt von Wien (5110 Euro) und Vorarlberg (4982 Euro). Am niedrigsten waren die Ausgaben, wie schon in den Vorjahren, in Kärnten (3251 Euro) und im Burgenland (2979 Euro).
Für Einzelpersonen betrug die Mindestsicherung 2016 837,76 Euro. Für Lebensgemeinschaften und Kinder gab es in den Bundesländern schon 2016 unterschiedliche Leistungen. Nachdem eine neue 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern nicht zustande gekommen ist, gibt es seit heuer auch für Einzelpersonen in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Im Rahmen der Krankenhilfe leisteten die Bundesländer 2016 für insgesamt 93.037 Personen Krankenversicherungsbeiträge aus Mindestsicherungsmitteln. Die Ausgaben dafür lagen bei rund 48,9 Mio. Euro. Für sonstige Krankenhilfeleistungen (z.B. Selbstbehalte) fielen weitere 2,9 Mio. Euro an, so dass die Ausgaben der Bundesländer für die Krankenhilfe insgesamt 51,8 Mio. Euro ausmachten.