Der Präsident der Richtervereinigung hält nichts von einer von ÖVP-Chef Sebastian Kurz geforderten weiteren Verschärfung des Strafrechts. "Da braucht man momentan nichts ändern", sagte Präsident Werner Zinkl mit Verweis auf die erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Änderungen.

Zinkl verweist darauf, dass erst mit der jüngsten Reform die Strafdrohungen für Gewaltanwendung teilweise angepasst wurden. Er glaube, das Strafrecht sei "ausgewogen genug". Auch halte er es für "nicht vernünftig", wenn man "aufgrund von Einzelfällen, deren Hintergrund man nicht kennt", Änderungen des Gesetzes fordert. Die Richter würden bei den Strafbemessungen "sehr sensibel" vorgehen, sie müssen alle Erschwernis- und Milderungsgründe abwiegen, betonte der Präsident.

Hinsichtlich Äußerung von Außenminister Kurz, er habe allzu milde Urteile bei Gewalttätern "immer als extrem ungerecht" empfunden, meinte Zinkl, man müsse berücksichtigen, dass hinter Strafdrohungen auch generalpräventive Gründe liegen. Aber gerade bei Gewaltdelikten würde die Generalprävention wenig Wirkung zeigen, denn diese geschehen meist "aus der Situation heraus", die Täter würden von Emotionen geleitet: "Da hilft Generalprävention wenig." Anders hingegen verhalte sich das etwa bei Finanz- oder Betrugsdelikten, denn hier denke der Täter darüber nach und plane die Taten im Vorfeld - und könne durch Strafdrohungen auch abgeschreckt werden.

Grundsätzlich plädiert Zinkl dafür, dass man der aktuellen Reform eine Chance geben sollte: "Es sind gute Änderungen gewesen", die Gesetzeslage passe jetzt. "Man sollte auf die Richter und Staatsanwälte vertrauen, dass das gut gemacht wird."

Eine Evaluierung der Strafrechtsreform 2016, wie sie Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im "Kurier" angekündigt hatte, findet hingegen die Zustimmung Zinkls. Evaluierungen seien immer zu begrüßen.