Der frühere umstrittene Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) feiert bei der kommenden Nationalratswahl ein bundespolitisches Comeback. Graf wird laut APA-Informationen auf der freiheitlichen Nationalratswahlliste an wählbarer Stelle kandidieren und dürfte damit wieder in den Nationalrat einziehen.
Der Bezirksparteiobmann der FPÖ Wien-Donaustadt war von 2008 bis 2013 Dritter Nationalratspräsident. Wegen seiner Mitgliedschaft in der schlagenden und weit rechts stehenden Burschenschaft Olympia sowie Vorwürfen im Zusammenhang mit seiner früheren Funktion als Geschäftsführer des Forschungszentrums Seibersdorf sowie seiner Rolle in der Privatstiftung Meschar stand der Freiheitliche unter heftiger Kritik. Vor der Nationalratswahl 2013 hatte Graf erklärt, nicht mehr für das Amt im Nationalratspräsidium zur Verfügung zu stehen. Auch auf einen Listenplatz verzichtete Graf wegen der "politischen Hetze" gegen seine Person. Ein politisches Comeback schloss er dabei nicht aus.
Dazu soll es nun kommen, ist aus der FPÖ zu hören. Graf könnte demnach sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesliste nominiert werden. Die Letztentscheidung dazu trifft der Bundesparteivorstand. Nach der jüngsten Aufregung um den FPÖ-Abgeordneten Johannes Hübner, der nach Antisemitismus-Vorwürfen auf eine Kandidatur bei der Nationalratswahl verzichtet, dürfte das Antreten des früheren umstrittenen Nationalratspräsidenten für einiges Aufsehen sorgen. Alle Verfahren gegen Graf seien inzwischen eingestellt, Graf sei voll rehabilitiert, heißt es dazu bei den Freiheitlichen.
Untersuchungen eingestellt
Das Verfahren in der Causa Seibersdorf - der Vorwurf lautete unter anderem auf Untreue und Förderungsmissbrauch - wurde 2014 eingestellt. Auch rund um die Stiftung Meschar stellte die Staatsanwaltschaft 2015 ihre letzten Untersuchungen ein. Gegen Graf und weitere Stiftungsvorstände wurde wegen Untreue und Betrug ermittelt, weil Gertrude Meschar diesen vorgeworfen hatte, sie überredet zu haben, ihr Vermögen in eine Stiftung zu transferieren, ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft konnten weder der für Untreue nötige Vorsatz, noch die für Betrug nötige Täuschung festgestellt werden. Die FPÖ sprach nach der Einstellung der Verfahren von einem kompletten Zusammenbruch der "Hetzkampagne" gegen Graf.