Sie sind der sensibelste Gradmesser für Respekt, Gerechtigkeit und Sicherheit in einem Staat: die Pensionen. Für Heerscharen von Betroffenen gefühlt zu gering, für Systemmathematiker hingegen nahezu aus dem Ruder. So groß wie die Schere zwischen Luxuspensionen und durchschnittlich 1269 Euro Alterspension von Unselbstständigen und 1175 Euro bei Selbstständigen klafft auch die Lücke in der Finanzierung. 40,727 Milliarden Euro betrugen 2016 die Gesamtaufwendungen der verschiedenen Pensionsversicherungen. Dafür leisteten Pensionsversicherte einen Beitrag von 32,117 Milliarden Euro. Der Generationenvertrag funktioniert nur, weil der Staat mit Mitteln aus der Steuerleistung der Bürger einspringt. 7,418 Milliarden Euro betrug 2016 diese sogenannte Ausfallshaftung des Bundes. Hinzu kommen 971 Millionen Euro als Ersätze für Ausgleichszulagen. Der schreiende Reformbedarf angesichts 8,389 Milliarden Euro Bundeszuschuss geht in neuen Versprechungen unter. Das ist aber noch ohne Beamte gerechnet. In Summe kommt der Finanzminister auf 9,9 Milliarden Euro Zuschuss. Taugen die Pensionen für den Wahlkampf? Ein Blick hinter die Zahlen.

1. Wie sicher sind die Pensionen wirklich?

Sie sind nur insofern sicher, als der Staat jährlich für mehr als ein Fünftel der Pensionszahlungen in die Bresche springt. 2016 deckten Beiträge der Versicherten gerade einmal 78,9 Prozent des 40,7-Milliarden-Aufwandes ab. Dabei war 2016 noch ein Jahr, das etwas aufatmen ließ. Dank Arbeitsmarkt stiegen die Beiträge der Versicherten um 1,259 Milliarden Euro oder 4,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2015. Hingegen stiegen die Versicherungsleistungen nur um 2,4 Prozent.

2. Wie entwickelt sich die Zusatzlast der Milliarden an Bundesbeiträgen?

Seit 2006 ist die Ausfallshaftung des Bundes für die Pensionen der Unselbstständigen und Selbstständigen von 4,387 Milliarden kontinuierlich angestiegen bis auf 7,489 Milliarden Euro im Jahr 2015. 2016 hat es dank höherer Beschäftigung erstmals seit Langem einen Rückgang auf 7,418 Milliarden Euro gegeben. Berechnet am Bruttoinlandsprodukt, also der gesamten Wertschöpfung in Österreich, mussten 2006 noch 1,6 Prozent auf alle Pensionsbeiträge draufgelegt werden, ab 2012 waren es 2,3 Prozent, 2015 (2,2 Prozent) und 2016 (2,1 Prozent) ging der Anteil zurück. Im Finanzministerium wird aber schon ab 2017 wieder Steigerung eingepreist, hinauf bis auf 13,3 Milliarden Euro im Jahr 2020.

3. Wie wirkt die Alterung der Gesellschaft auf das System?

Wenn Erwerbstätige mit Beiträgen die Pensionen für immer mehr Seniorinnen und Senioren finanzieren müssen, stößt das einmal an eine Grenze. Diese Aussicht galt viele Jahre. 1975 fielen auf 1000 aktive Beitragszahler noch 504 Pensionistinnen und Pensionisten, um das Jahr 2000 aber bereits 625. Seit 2008 ist diese sogenannte Pensionsbelastungsquote wieder leicht rückläufig. 2016 ging der Wert auf 597 zurück.

4. Reichen die Maßnahmen zur Hebung des Pensionsantrittsalters?

Ab 2024 soll das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen schrittweise bis 2033 auf jenes der Männer von 60 auf 65 Jahre angehoben werden. Davon sind aber auch die Männer weit entfernt. Bei Alterspensionen, die 71 Prozent aller Pensionen ausmachen, treten Männer mit 63,3 Jahren an, Eigenpensionen beginnen mit 60,2 Jahren und Invaliditätspensionen mit 53,6 Jahren. Die Verbesserung seit 2010 - nicht einmal ein Lebensjahr- sagt: Die Maßnahmen genügen nicht.

5. Wie hängen Pensionen an der Wirtschaftsentwicklung?

Eine Durchschnittsalterspension der Unselbstständigen im Inland beträgt 1425 Euro, in der Steiermark 1405 Euro, in Kärnten 1325 Euro und in Tirol 1333 Euro. Der Süden hat die höchsten Anteile an Ausgleichszulagenbeziehern: Steiermark 42.777 oder 13,8 Prozent des Pensionsstandes, Kärnten 20.302 (14,3 Prozent).

6. Wie gerecht ist das System zwischen den Berufsständen?

Hier klaffen Pensionen weit auseinander. Die Durchschnittsalterspensionen bei Männern reichen von 1174 Euro bei Bauern und 1229 Euro bei Arbeitern bis 1664 bei Eisenbahnern und 1782 bei Selbstständigen, 2047 bei Bergleuten und 2123 bei Angestellten, darüber die Beamtenpensionen, 6008 Euro bei Notaren.

7. Wie steht es um die Frauenpensionen?

Wegen Entfalls von Beitragsjahren durch Kinder, Erziehung und Teilzeit im Vergleich viel schlechter. In obiger Aufzählung liegen die Frauenpensionen zwischen 659 Euro (Bäuerinnen), 715 Euro (Arbeiterinnen), 1090 Euro (Selbstständige), 1255 Euro (Angestellte), 4650 (Notarinnen). Ausgleichszulagen zur Erreichung der Mindestpension benötigten im Vorjahr 68.413 Männer, aber 142.842 Frauen. 2017 wurde die Mindestpension von 883 auf 1000 Euro angehoben. In den letzten 20 Jahren wurden die Pensionen um 34,8 Prozent angepasst, der Verbraucherpreisindex stieg um 43 Prozent.