Die EU-Behörde beschloss am Mittwoch, das lange anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Zusammenhang mit den Zugangsbeschränkungen zum Medizin- und Zahnmedizinstudium für Studierende aus anderen EU-Staaten einzustellen.

Ausgehend von Daten der österreichischen Behörden habe die Kommission befunden, "dass das für das Medizinstudium geltende Quotensystem berechtigt und angemessen ist, um das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich zu schützen, und daher beibehalten werden darf", teilte die Brüsseler Behörde mit. Die Kommission fordert Österreich jedoch auf, die Situation weiterhin genau zu überwachen und der Kommission alle fünf Jahre darüber Bericht zu erstatten, ob die Beschränkungen beibehalten werden sollten.

Frist bis 2019

Die Beschränkungen für das Zahnmedizinstudium seien hingegen "nicht gerechtfertigt, da kein Mangel an Zahnärzten prognostiziert ist", erklärte die Kommission. Das Vertragsverletzungsverfahren werde daher eingestellt mit der Vorgabe, dass die genannten Beschränkungen rechtzeitig zum Studienjahr 2019/2020 aufgehoben werden. Die Kommission behält sich außerdem das Recht vor, das Vertragsverletzungsverfahren weiterzuverfolgen, wenn die Beschränkungen bis dahin nicht beseitigt werden.

Durch die 2006 eingeführte Quotenregelung sind 75 Prozent der Plätze für Human-und Zahnmedizin für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger.

Von den derzeit 1.620 Medizin-Studienplätze entfällt der überwiegende Teil auf die Humanmedizin, nur 144 Studienplätze sind für angehende Zahnmediziner reserviert. An der Medizin-Uni Wien sind das 80 der insgesamt 740 Studienplätze, in Graz 24 von 360 und in Innsbruck 40 von 400. An der Medizin-Fakultät Linz (derzeit 120 Studienplätze) kann nur Humanmedizin studiert werden.